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Ereignisse
1943
August

Caritas zur religiösen Betreuung in der KLV

In einem Bericht des Deutschen Caritasverbandes über caritative Kinder- und Jugendfürsorge vom 18. August 1943 heißt es:

„II. Nachfolgende Verordnungen, die im Laufe des letzten Jahres wirksam wurden, bieten eine Handhabe praktisch die Erziehung der Kinder zu sozialisieren, sofern der Erziehungsberechtigte aus dem Bewusstsein seiner Verantwortung und seines von Gesetz und Rechtsprechung noch anerkannten Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes sich nicht dagegen verwahrt.

1) Erlass des Kirchenministeriums betr. Durchführung der Kinderlandverschickung vom 26. November 1942

Eltern, die durch die Luftbedrohung veranlasst sind, die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, fern von der Heimat, fremden Familien anzuvertrauen, sind nicht mehr in der Lage, diese Familien durch kirchliche Stellen nachweisen zu lassen.“

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