Betreuung von KLV-Lagern durch die Wehrmacht
Im Rundschreiben 8/43 gibt der Beauftragte für die Erweiterte KLV im August 1943 einen Erlass des Heerespersonalamtes zur Betreuung von KLV-Lagern durch das Heer bekannt:
„Die Reichsjugendführung hat sich damit einverstanden erklärt, dass durch die Annahmestellen und ihre Nachwuchsoffiziere eine Betreuung dieser Lager durch das Heer in der nachstehenden Art durchgeführt wird. Die Betreuung hat nur in Zusammenarbeit mit den Gebietsbeauftragten der Hitler-Jugend für die KLV-Lager zu erfolgen und soll sich unter Berücksichtigung des Alters der Jungen erstrecken auf:
1. Überlassung von geeignetem Buch- und Bildmaterial (Anlage 2).
2. Gelegentliche Abhaltung von Erlebnisberichten durch Frontoffiziere.
3. Vorführung geeigneter Filme des Heeres.“