Menü
Ereignisse
1943
Mai

Religionsunterricht und Seelsorge der evakuierten Kinder

Am 18. Mai 1943 richtet der Erzbischof von Köln folgendes Schreiben an den Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten bezgl. „Religionsunterricht und Seelsorge der evakuierten Kinder“:

„Schüler und Schülerinnen - nicht nur der Volksschule, sondern auch der Mittelschule und Oberrealschulen - aus den stärksten fliegergeschädigten Städten des Rheinlandes werden, wie verlautet, in friedlichere Gegenden untergebracht und dort auch klassenmäßig unterrichtet. Es handelt sich u.a. um die Städte Essen und Oberhausen. Zweifellos dürften auch andere Städte in Betracht kommen. Wenn nun Lehrende durchweg die Kinder in die Fremde begleiten und weiter unterrichten, dürfen meines Erachtens die Religionslehrer von dieser Aufgabe nicht ausgeschlossen werden. Die Religionslehrer gehören eben zur Schule, mögen sie als Beamte tätig sein oder als Pfarrgeistliche nebenamtlich den Religionsunterricht wahrnehmen.

Zweifellos werden die rechtlich und pflichtgemäß besorgten Eltern es nicht verstehen, wenn nicht auch für den religiösen Unterricht und die religiöse Betreuung der Kinder während derer Trennung von Vater und Mutter gesorgt würde. Das, wie es leider bei der KLV vorkam, die Kinder der religiösen Beeinflussung vollständig entbehren mussten und sogar in eine unerträgliche Gewissensnot hineingeführt wurden, darf mit der neuen Art der klassenmäßigen Verschickung nicht vorkommen und müsste auch bei der KLV vollständig verschwinden.“

Baum wird geladen...