Bonner Schulbeauftragter zur KLV-Organisation
Am 30. April 1943 teilt der Bonner „Schulbeauftragte KLV“, Hauptgemeinschaftsleiter Klein, zur Organisation der KLV Folgendes mit:
„1. Die bisher dem NSLB. obliegenden Aufgaben der erweiterten Kinderlandverschickung werden von dem Schulbeauftragen für KLV weitergeführt. Der bisherige Kreisamtsleiter des Amtes für Erzieher ist zum Schulbeauftragten für KLV. berufen. Seine Dienststelle befindet sich im Hause der Kreisleitung der NSDAP., Koblenzer Straße 103.
2. Die Geschäftsführung des Schulbeauftragten wird von Pg. Johannes Corbach, Bonn, Colmantstraße 27, übernommen. Er ist gleichzeitig von der HJ. mit der Bearbeitung der KLV. beauftragt. Die Dienststelle der KLV. befindet sich bei der Bannführung der HJ., Bonn, Kaiserstraße 52 (I. Stock, Zimmer 5). Der gesamte Schriftverkehr ist zu richten an: HJ., Bann 160, Dienststelle für KLV., Bonn, Kaiserstraße 52. Pg. Corbach ist anzutreffen: dienstags und freitags 15 - 16 Uhr.
3. Mitte Mai geht ein Transportzug in den Sudetengau, der 3 Bonner Jungenlager und 1 Mädellager aufnehmen soll. Die Werbung in den Schulen ist sofort und energisch einzuleiten. Am besten ist es, wenn ein Lehrer sich mit seiner Klasse oder einem erheblichen Teil der Klasse meldet. Es ist damit eine günstige Zusammensetzung des Lagers sichergestellt, ferner treten nur geringe Störungen im Schulbetrieb ein.
4. Zugelassen werden Jungen und Mädchen des 5. - 7. Schuljahres. Sitzenbleiber, schwer erziehbare und unkameradschaftliche Kinder kommen nicht in Frage.
5. Kinder im Alter von 10 - 14 Jahren dürfen nicht in NSV.-Transporten verschickt werden. 10 – 14-Jährige werden nur durch die HJ. in KLV.-Lager entsandt, da nur so ein ordnungsgemäßer Schulunterricht gewährleistet ist.
6. Meldungen (Name, Alter, Anschrift und Schuljahr) sind bis Donnerstag, dem 6. Mai spätestens an die Dienststelle für KLV., Kaiserstraße 52 zu richten.“