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Ereignisse
1943
April

Ausweitung der KLV auf freiwilliger Basis?

Im Kölner Gauhaus der NSDAP Köln-Aachen findet am 30. April 1943 eine Sitzung zur KLV unter Vorsitz des Gauschulinspekteurs für KLV-Lager, Scherer, statt. Der führt dabei aus:

Der Gauleiter dränge auf die geschlossene Verlegung „ganzer Schulsysteme“. Verlegungen sollten daher nicht von den einzelnen Schulen organisiert werden, sondern lägen „in den Händen der Kinderlandverschickung“.

Scherer erklärt zudem, „dass Elternversammlungen (...) wertvoll seien, dass es aber auf den Einsatz des Erziehers seiner Klasse gegenüber und seine geschickte Werbung in erster Linie ankomme“.

Zum Planungsstand heißt es: „Als Verschickungsgebiet komme vorläufig das Sudetenland in Frage.“

Vorgesehen sind für den 15. Juni 1943 Verschickungen nach Wackelsdorf, Rochlitz [Rokitnitz?], Troppau, Mährisch Schönberg.

Weitere Besprechungsinhalte:

Generell würden die Eltern größten Wert darauf legen, dass die „ungehinderte Möglichkeit, den religiösen Pflichten nachzukommen“ gewährt bleibe. Scherer stellt hierzu fest, dass nach Ministererlass den Kindern der sonntägliche Gottesdienstbesuch „unbenommen“ sei.

Allgemein wird der Erfolg einer freiwilligen Verschickung allerdings bezweifelt. OStR. Meyer (Köln-Deutz) spricht sich daher für eine „von höchster Stelle angeordnete Verlegung der Schulen“ aus. „Antwort: Diesen Punkt habe man dem Führer persönlich vorgelegt. Der Führer habe es abgelehnt, einen derartigen Befehl zu erteilen oder die Evakuierung in dem bezeichneten Umfang anzuordnen, weil man das Rheinland nicht als Kriegsgebiet erklären könne. Denn dann hätten wir nicht mehr die moralische Waffe gegen England, dass sie gegen eine wehrlose Zivilbevölkerung vorgingen. Der Gauleiter habe versucht, die zwangsweise Durchführung der Maßnahmen zu erreichen. Der Versuch sei gescheitert.“

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