Schulung von Lehrern für KLV
Am 19. Januar 1943 teilt das Amt für Erzieher der NSDAP-Gauleitung Köln-Aachen dem Kölner Regierungspräsidenten zur „Schulung der Lehrkräfte für die Kinderlandverschickung“ mit:
„Auf Anordnung des Hauptamtes für Erzieher sollen die für die KLV. dienstverpflichteten Erzieher und Erzieherinnen eine Schulung mitgemacht haben.
Ich bitte, die Herren Kreisschulräte der Kreise Bergheim, Bonn, Bonn-Land, Euskirchen, Köln-Land, Rhein.-Berg., Siegkreis/Aachen- Land, Aachen-Stadt und Düren zu veranlassen, schon jetzt die Lehrkräfte zu benennen, die für eine Abordnung in ein KLV.-Lager in den Monaten März bis einschl. Juli in Frage kommen. Die von Ihnen benannten Erzieher und Erzieherinnen werden durch die Abteilung Schulung des Gauamtes für Erzieher zur Schulung einberufen. Der Termin für diese geht Ihnen rechtzeitig zu. Damit die Verhandlungen bezgl. der Bereitstellung einer geeigneten Schulungsstätte rechtzeitig aufgenommen werden können, bitte ich Sie, mir die in Frage kommenden Erzieher und Erzieherinnen bis zum 10. Februar d.J. durch die Herren Kreisschulräte melden zu lassen.
Da mein Sachbearbeiter zu den Fahrplankonferenzen immer die zur Verschickung bereitstehenden Jungen und Mädel angeben muss, bitte ich Sie schon jetzt die Klassen bestimmen zu lassen, die mit ihren Erziehern in die KLV. gehen sollen in den Monaten März bis einschl. Juli. Die Meldung der Kinderzahlen getrennt nach Jungen und Mädel und Schuljahrgängen wären bis zum 12. Februar d.J. an die zuständigen Kreisamtsleitungen zu richten. Ich bitte Sie aber, nur die Zahlen melden zu lassen, bei denen die Bereitwilligkeitserklärung der Eltern der Kinder bereits vorliegt.
Heil Hitler!
gez. Niemeyer.
Anmerkung für die Kreisamtsleitungen:
Die Meldung über die zur Verschickung bereitstehenden Kinder ist mit den Erziehern bis zum 15. Februar d.J. an die Gauamtsleitung weiterzuleiten.“