Evangelisches Jugendwerk darf Lager abhalten
Am 20. Juli 1934 richtet die Gestapo für den Regierungsbezirk Münster folgendes Schreiben den Landrat in Tecklenburg:
„Ich habe die Veranstaltung eines Konfirmandenlagers der Kirchengemeinde Herten vom 27. Juli – 10. August 1934 in Ladbergen, Kreis Tecklenburg, genehmigt.
Es handelt sich um eine Veranstaltung des Jugendwerks der Deutschen Evangelischen Kirche Westfalen, welche gemeinsam mit der Hitlerjugend durchgeführt wird. Das Jugendwerk der Deutschen Evangelischen Kirche ist keine konfessionelle Jugendorganisation, auf die meine staatspolizeiliche Anordnung vom 28.6.1934 anzuwenden wäre, sondern betreibt Gemeindearbeit.
Ich bitte die politische Kreisleitung und die H.J. über diese Veranstaltung zu unterrichten.“