Menü
Ereignisse
1934
Dezember

Gebietsführung Mittelrhein untersagt kirchenfeindliche Betätigung

Der Führer des Gebietes Mittelrhein, Wallwey, nimmt am 2. Dezember 1934 im Westdeutschen Beobachter Stellung zu - von ihm allerdings für nicht glaubwürdig gehaltenen - "Gerüchten", dass HJ-Mitglieder an der Teilnahme am Gottesdienst gehindert würden. Dies sei verboten: "Allen HJ-Führern und -Führerinnen ist es untersagt, irgendwie die Mitglieder der HJ und des BDM aufzufordern, dem Gottesdienst fernzubleiben. Jede Beeinflussung ist hier verboten. Ferner ist jede Werbung für christentumsfeindliche Lehren innerhalb der HJ und des BDM nach wie vor und selbstverständlich untersagt.

Führer und Führerinnen, die diesen Anordnugnen zuwiderhandeln, werden von mir zur Verantwortung gezogen und streng bestraft, evtl. mit Ausschluss aus der HJ.

Die Hitlerjugend als deutsche Staatsjugend denkt nicht daran, die für den Nationalsozialismus selbstverständliche Freiheit im Religiösen anzutasten."

Baum wird geladen...