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Ereignisse
1934
November

Banne und Jungbanne müssen Rundfunkreferenten einsetzen

Durch Verordnung der Reichsjugendführung müssen alle Banne und Jungbanne ab November 1934 einen Sachbearbeiter "Rundfunk" einsetzen, der folgende Aufgaben hat:

1. Betreuung der "funkischen Darbietungen aus dem Landschaftsbezirk seines Bannes für den HJ-Funk des Reichssenders Köln (wie Hörmanuskripte, Funkvorschläge, Reportagen, Nennung von geeigneten Spielscharen und Nachrichtendienst)".

2. "Organisation der technischen Angelegenheiten (Funkgeräte, Übertragungen bei Versammlungen und Gemeinschaftsempfang der 'Stunde der jungen Nation') in den Unterbannen und Gefolgschaften."

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