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Ereignisse
1934
Oktober

Verbot sonntäglicher Aktivitäten von Jugendbünden

Nach dem Erlass über den Staatsjugendtag, in dem festgelegt ist, dass der Sonntag der Familie vorbehalten bleibt, sind auch allen anderen Jugendbünden außer der HJ sonntägliche Aktivitäten verboten. Diese Bestimmung wird, so eine Meldung aus dem Kultusministerium von Ende Oktober 1934, jedoch stellenweise durchbrochen.

Bei der Durchführung des Staatsjugendtages tritt die Schwierigkeit auf, dass manche Jugendführer am Samstag beruflich in Anspruch genommen werden. Die Bezirksjugendpfleger sollen sich hier darum bemühen, dass den Betreffenden am Staatsjugendtag Urlaub gewährt wird. Eine generelle Regelung der Frage wird angestrebt.

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