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Ereignisse
1934
September

Keine Familienzuschläge während des Landjahres

Im September 1934 wird bekannt gegeben, dass für Familien, die Wohlfahrtsunterstützung erhalten und deren Kinder im Landjahr sind, für die Dauer des Landjahraufenthaltes die Familienzuschläge wegfallen. Der Unterhalt für das Kind werde bereits durch den Träger des Landjahres und aus Mitteln des Landjahres bestritten. Daher könne auch der Hauptunterstützungsempfänger für ein im Landjahr untergebrachtes Kind grundsätzlich nicht mehr als hilfsbedürftig angesehen werden.

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