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Ereignisse
1934
August

Abkommen zwischen Reichsjugendführer und Reichssportführer

Im Sommer 1934 wird auf Grund der Erlasse Hitlers vom 14. Dezember 1933 und 27. Juni 1934 zwischen dem Reichssportführer und dem Reichsjugendführer ein Abkommen über die Zusammenarbeit von Sport und HJ getroffen.

Darin heißt es unter anderem:

"1. An der Durchführung der Leibesübungen als eines wesentlichen Teiles der Gesamterziehung der Hitler-Jugend wird der Reichssportführer maßgeblich gehört und beteiligt. [...]

2. Der Reichssportführer [vertritt] den Standpunkt, dass die Jugendlichen des Reichsbundes für Leibesübungen Mitglieder der HJ sein müssen. Neuaufnahmen von Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren in die Vereine des Reichsbundes sind von der Mitgliedschaft in der HJ abhängig.

3. Für die Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ ist der Wohnort bzw. Standort der jeweiligen HJ-Einheit maßgebend. [...]

4. Der Ausbildungsdienst der HJ umfasst zurzeit im Monat: 4 Heimabende für weltanschauliche Schulung, 4 Abend bzw. Nachmittage für die Grundschulung in den Leibesübungen, zwei Samstage/Sonntage für Fahrten, Kleinkaliberschießen und Geländesport. Nach der Einführung des Staatsjugendtages steht dieser ausschließlich der HJ für die Grundschulung in den Leibesübungen, Kleinkaliberschießen, Fahrten und Geländesport zur Verfügung. [...]

7. Die Vereine des Reichsbundes treiben mit ihren Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Geländesport und keine politische Schulung.

8. Die in die HJ eingegliederte Jugend der Vereine des Reichsbundes bleibt weiterhin Mitglied der zugehörigen Turn- und Sportvereine. [...]

10. Die HJ verzichtet grundsätzlich auf Reihenspiele und Meisterschaftswettkämpfe. [...]

12. Zur weiteren Unterstützung der Vereinheitlichung der Leibesübungen im ganzen deutschen Volk [...] hält der Reichssportführer die Mitgliedschaft der HJ in den Vereinen des Reichsbundes für erwünscht."

 

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