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Ereignisse
1934
August

Einführung des Staatsjugendtages

Am 1. August 1934 veröffentlicht der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Unterricht zusammen mit dem Jugendführer des Deutschen Reiches einen Erlass, mit dem der Staatsjugendtag eingeführt wird. Darin heißt es unter anderem:

"Für die Erziehung der Schuljugend im nationalsozialistischen Staate sind Schule, Reichsjugendführung (HJ-Bewegung) und Elternhaus nebeneinander berufen."

Um ein "fruchtbares Zusammenwirken" zu gewährleisten, einigen sich der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Jugendführer des Deutschen Reiches auf eine Reihe von Maßnahmen:

"1. Der Sonntag der Jugend gehört grundsätzlich dem Elternhaus und der Familie.

2. Für die Erziehungsarbeit der Reichsjugendführung (HJ-Bewegung) wird den ihr unterstellten Schülern der Samstag als schulfreier Tag eingeräumt (Staatsjugendtag). Daneben steht der Reichsjugendführung (HJ-Bewegung) der Mittwochabend als Heimabend zur Verfügung, der von der Reichsjugendführung zentral gestaltet wird.

3. Für alle übrigen Schüler findet am Samstag Unterricht wie üblich statt.

4. Im übrigen stehen die Werktage uneingeschränkt der Arbeit der Schule zur Verfügung.

5. Für die beruflich tätige, der Reichsjugendführung (HJ-Bewegung) unterstehende Jugend wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die gleiche Regelung angestrebt."

Das Abkommen tritt zunächst nur für die Schüler vom 10. bis 14. Lebensjahr in Kraft.

Die Einführung des Staatsjugendtages wird bereits im Juli für das Ende der Sommerferien angekündigt. Hier äußert Rust auch das Ziel, dass mit dem Staatsjugendtag für eine "intensive, ungestörte Arbeit unsrer Jugend auf der Schule gesorgt, die nationalpolitische Schulung der Jugend durch die Hitler-Jugend gewährleistet und andererseits Familie und Kirche zu ihrem Recht voll und ganz verholfen" werde.

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