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Ereignisse
1934
Juni

Rust: Kein Jungvolksdienst am Sonntag

Am 30. Juni 1934 erlässt Reichserziehungsminister Rust einen Runderlass, „wonach der Sonntag der Familie vorbehalten bliebe, also kein Jugendbund berechtigt sei, am Sonntag seine schulpflichtigen Angehörigen für irgendwelche Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen“.

Diese Anweisung, das ist einer undatierten Abschrift im Archiv des Westbundes zu entnehmen,   wurde aber offenbar nicht überall befolgt. „Aus einem Regierungsbezirk, so heißt es in dem Schreiben des Ministers, kommen Klagen, dass dieser Erlass durchbrochen und das Jungvolk auch nach Inkrafttreten des Staatsjugendtages an dem darauffolgenden Sonntag von der HJ-Bewegung beansprucht worden ist.“ Daraufhin verfügte Rust: „Der Bericht des Bezirksjugendpflegers kann in keiner Weise befriedigen. Selbst unter wohlwollender Berücksichtigung, dass vor Einführung des Staatsjugendtages für Sonntag angesetzte Veranstaltungen nicht abgesagt werden konnten, darf nicht die Auffassung entstehen, das Jungvolk sei zur Veranstaltung von Aufmärschen, Sportfesten, Tagungen u. dergl. am Sonntag berechtigt, weil zurzeit noch nicht alle Jungvolkführer für den Sonnabend als dem Staatsjugendtag frei sind. Ich beabsichtige, durch den Staatsjugendtag das Jungvolk ausnahmslos von jedem Sonntagsdienst zu befreien und ersuche, die Bezirksjugendpfleger dementsprechend anzuweisen. Es gehört zu den besonderen Aufgaben des Bezirksjugendpflegers, zu erreichen, dass für die in Arbeit stehenden Jungvolkführer Urlaub für den Staatsjugendtag erwirkt wird."

Diese Regelung des Sonntagsdienstes gilt ausdrücklich auch für die schulpflichtige Jugend anderer Jugendverbände.

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