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Ereignisse
1934
März

Neuordnung kirchlicher Jugendarbeit

Im März 1934 verfasst und versendet Landesjugendpfarrer Voß ein von ihm verfasstes Papier „Zur Neuordnung kirchlicher Jugendarbeit“. Hierin heißt es u.a.:

„I. Grundsätzliches

Die Eingliederung der evangelischen Jugend in die Hitler-Jugend ist erfolgt. Unsere evgl. Jugend wird in Zukunft ihren Platz in der Volksjugend der HJ. und des BdM. hahen.

Damit steht die kirchliche Jugendarbeit vor neuen und entscheidenden Aufgaben. Noch einmal ist der Evangelischen Kirche die außerordentliche Gelegenheit gegeben, ihre gesamte Jugend - die Gesamtheit der Getauften und Konfirmierten - zu erreichen. Träger der kirchlichen Jugendarbeit ist fortan die Evgl. Kirchengemeinde.

Es ist Grundsatz und Gebot, dass in jeder evgl. Kirchengemeinde Jugendarbeit getan wird! (…)

Die Evangelische Jugendarbeit im neuen Deutschland besinnt sich auf ihre ureigensten Aufgaben, die sie, weil sie im Dienst der Gemeinde steht, als Kirche und Gemeinde hat. Sie stellt ihren Auftrag klar heraus:

Die Verkündigung des Evangeliums an alle ihre Glieder, Jugend als Mit-Glied der evgl. Gemeinde hat ein unabweisbares Recht darauf, dass ihr das Wort Gottes gesagt wird.

In vergangenen Zeiten hat die kirchliche Jugendarbeit viele Aufgaben und Arbeitsgebiete übernehmen müssen, die mit ihrem Auftrag als Kirche wenig zu tun hatten. Die Zerrissenheit des volklichen und staatlichen Lebens machte es nötig, dass sie einen Ersatz für Vieles bieten musste, was der Staat seiner Jugend nicht geben konnte.

Diese Arbeitszweige gibt heute die Kirchliche Jugendarbeit an die Volksjugend ab.

Eine grundlegende Neuordnung der kirchlichen Jugendarbeit wird notwendig. Ob die Doppelmitgliedschaft und damit die frühere vereinsmäßige Form der Arbeit gewahrt bleiben, hängt von der örtlichen Lage ab. Falls frühere Vereine weiterarbeiten, tun sie das im Auftrage der Kirchengemeinde und im engsten Anschluss an das Pfarramt.

Es kann keine kirchliche Jugendarbeit neben der Gemeinde geben!

Die alleinige Verantwortung für die Arbeit an ihrer Jugend hat die Gemeinde. Damit steht heute das Pfarramt und das Presbyterium hinter jeder örtlichen Jugendarbeit der Kirchengemeinde und hat dafür pflichtmäßig Sorge zu tragen, dass der evgl. Jugend das Wort Gottes verkündigt wird. Kein Presbyterium wird sich dieser hohen Verpflichtung entziehen wollen. (…)

 

II. Die Neuordnung (…)

2. Formen der kirchlichen Jugendarbeit

In diesen Jugendordnungen ist die Form der Arbeit verankert.

a) Das Alter von 10-14 Jahren.

Es wird zur Regel werden müssen, dass die Kinder der Kirchengemeinde am Kindergottesdienst pflichtmäßig teilnehmen. Der Kindergottesdienst ist eine Einrichtung der Gemeinde, er gilt als Veranstaltung der Evgl. Erziehung. Durch Hausbesuche und durch Anschreiben sind die Eltern auf den Kindergottesdienst hinzuweisen. (…)

Unter allen Umständen ist aber zu vermeiden, dass die Kinder in einen Konflikt geraten, wenn der Jungvolkführer usw. Dienst ansetzt und der Pfarrer den Gottesdienstbesuch fordern muss. Der Reichsbischof ist wiederholt und dringend gebeten, für eine Sonderregelung bei den Jahrgängen des kirchlichen Unterrichtes für das Reich Sorge zu tragen.

Es bleibt der grundsätzliche Anspruch der Kirche bestehen, der den sonntäglichen Gottesdienstbesuch fordert. Vor einer Kirche, die hier nachgeben würde, könnte niemand Achtung haben.

Mit diesem Satze ist aber nicht einem eigensinnigen Festhalten an der gewohnten Zeit das Wort geredet. Wir wollen der Aufbauarbeit der Volksjugend, die für ihre Schulung zuweilen den Sonntag nötig hat, nichts in den Weg stellen. Die gegenseitige Vertrauensbasis ist weithin geschaffen; auch an uns liegt es, durch gütliche Vereinbarung Auswege zu suchen, die beiden Teilen gerecht werden.

Die Frage muss offen bleiben, ob es das Presbyterium für richtig hält, Jugend in diesen Altersstufen außerdem noch zu sammeln. Etwas anderes war es in den Zeiten, in denen wir Betätigungsfreiheit hatten, diese Jugend im Frohsinn der Jugendgemeinschaft zu sammeln und sie dabei unter ein Wort der Heiligen Schrift zu stellen. Eine seelsorgerliche und biblische Arbeit kann sich wohl bei diesen Altersstufen mit 1-2 Nachmittagen oder Abenden im Monat begnügen. Für alles Andere sorgt heute das Jungvolk. (…)

Das ‚Auf-Fahrt-Gehen‘ überlassen wir der Volksjugend. Das Jugendabkommen vom 19. Dezember 1933 sieht aber eine einmal jährliche Beurlaubung der evgl. Jugend zu evgl. Kursen, Lagern vor. Der Ort, mit dieser Jugend in Form von Lebensgemeinschaften zu leben, ist das Kinderlager in den Ferien. Jede Gemeinde sollte die Möglichkeit schaffen, ihre Kinder an solchen einfachen Zelt- oder Barackenlagern teilnehmen zu lassen, die unter einer evgl. Ordnung stehen (s. Hünxe 1932 und 1933.) Für Landjugend kommen Winterlager in Volkshochschulheimen usw. in Frage. (…) Wir hoffen, diese Lager in Zukunft mit der Jungvolkführung zusammen veranstalten zu können, denn wir sehen auch in dieser Arbeit eine gemeinsame Aufgabe an der Deutschen Jugend.

b) Das Alter der schulentlassenen Jugend.

Wir nennen zunächst die bisherigen Formen evgl. Jugendarbeit für die 14-18 jährige Jugend: Der Gemeindegottesdienst, die Christenlehre (Pflichtteilnahme für 3-4 Jahrgänge nach der Konfirmation am Oberrhein und im Westerwald), der Jugendgottesdienst bei besonderen Gelegenheiten (Jugendsonntage usw.), das Synodaljugendtreffen, der Religionsunterricht an Berufs- und Fortbildungsschulen (freiwillig), die Vereinsstunden oder die offenen Abende für die Gemeindejugend, die Freizeiten, Volkshochschulen und Lehrgänge der Verbände. Hinzukamen Veranstaltungen der Singarbeit, der Laienspiel- und Sprechchorarbeit.

Zu den einzelnen Formen sei Folgendes gesagt:

1) Gemeindegottesdienst, Jugendgottesdienst.

Die Bestimmung des Jugendabkommens, dass 2 Sonntage im Monat für den Gottesdienstbesuch usw. freibleiben müssen, ist irrtümlich von Presbyterien und Pfarrern dahingehend ausgelegt worden, als ob durch die Unterzeichnung des Eingliederungsformulares die Evgl. Gemeinde erklären würde, sie sei mit 14-tägigem Gottesdienstbesuch grundsätzlich zufrieden. Dieser Auffassung stelle ich die Auslegung des Reichsjugendpfarrers entgegen: An 2 Sonntagen im Monat ist kein Dienst der HJ. usw. Diese Sonntage sind also an sich für den Gottesdienstbesuch und evgl. Jugendarbeit frei. An den beiden anderen Sonntagen sollen die Evgl. Gemeinden so frühzeitig einen Gottesdienst (vielleicht als halbstündige Jugendfeierstunden) einrichten, dass die HJ. vor ihrem Ausmarsch die Möglichkeit zum Besuch hat.

Was gewollt wird, mögen folgende Befehle zeigen:

Gebietsführer vom 16.II.34: ‚An jedem Sonntagmorgen muss der Hitlerjunge so viel Freizeit haben, dass er den Gottesdienst besuchen kann. Hierfür ist der .diensttuende Führer verantwortlich. Bei evtl. Sonntagsdienst wird so rechtzeitig weggetreten, dass jeder Jg. seinen Gottesdienst pünktlich erreicht‘.
BDM, Obergau, vom 19.II.34: ‚An jedem Sonntag ist den Mädeln die Zeit für den Kirchgang freizulassen. An zwei Sonntagen im Monat wird der Kirchgang zur Pflicht gemacht.‘

Denen, die nur Schwierigkeiten heute sehen, möchte ich die Frage zur ernsten Beantwortung vorlegen: War evgl. Verbandsjugend sonntäglich im Gottesdienst? Oder haben sie nicht auch Sonntagsveranstaltungen gehabt? Wir wollen doch auch der Aufbauarbeit 1934 in der HJ. Verständnis entgegenbringen und wollen es ermöglichen, dass durch Jugend-Frühgottesdienste, im Notfalle auch durch Wochenendgottesdienste gedient wird. (…)

2.) Christenlehre.

In ländlichen Gegenden besteht weithin die Jahrhunderte alte Sitte der Christenlehre für 3-4 Jahrgänge der konfirmierten Jugend heute noch. Sie hat gottesdienstliche Form, findet im Anschluss an den Gemeindegottesdienst (möglichst unter Teilnahme der Gemeinde oder wenigstens der Presbyter) oder als Sondergottesdienst an Sonntagen statt. Der Besuch ist Pflicht. Für diese Christenlehre ist ein umfangreicher Stoff- und Lehrplan fertiggestellt worden, der bald in Druck gegeben werden soll. Wir warten auf die neue Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche, um sie einarbeiten zu können. Es ist größter Wert darauf zu legen, dass diese Christenlehre nicht irgendwie gestört wird. Da sie gottesdienstlichen Charakter hat, kommt sie für eine Eingliederung im Sinne des Jugendabkommens überhaupt nicht in Frage, Wohl ist es erwünscht, die Arbeit der ‚Christenlehregruppen‘, also solcher Kreise, die in der Woche regelmäßig neben der sonntäglichen Christenlehre zusammenkamen, unter das Abkommen zu stellen. (…)

4.) Arbeit in Gemeindeiugendkreisen.

Das Jugendabkommen schreibt unter 4.: ‚An 2 Nachmittagen in der Woche und an 2 Sonntagen im Monat bleibt dem Evgl. Jugendwerk, die volle Freiheit seiner Betätigungen erzieherischer und kirchlicher Einsicht mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Betätigung‘. (Ziffer 2: Geländesportliche, einschl. turnerische und sportliche und staatspolitische Erziehung). Das unterschriebene Eingliederungsformular hat diese Punkte besonders hervorgehoben, weil es durch die Unterschriftsleistung beider Teile, des Presbyteriums und der HJ. bezw. des BDM., erreichen sollte, dass man sich örtlich zusammensetzte, um durch vertrauensvolle Aussprache diese Sonntage und die Wochentage festzulegen. Es ist verständlich, dass man nicht bestimmte Tage für das Reich festlegen kann, weil die örtlichen Verhältnisse zu verschieden liegen. Unter gegenseitiger Achtung der Arbeit muss ein Weg gesucht werden. Bei dem Führermangel und den zahlreichen Abteilungen auf beiden Seiten wird man sich innerhalb jeder Gruppe so einigen, dass die Arbeit keine Störung erleidet. (…)

5) Kurse und Lager.

Das Jugendabkommen sagt unter 4: ‚Außerdem wird für die evangelische Lebensgestaltung und evangelische Jugenderziehung durch volksmissionarische Kurse und Lager den Mitgliedern des Evgl. Jugendwerkes vom Dienst in der Hitler-Jugend ein entsprechender Urlaub erteilt.‘ Ausführungsbestimmungen: ‚Die Beurlaubung für Kurse und Lager erfolgt ohne weiteres auf Grund einer vom zuständigen örtlichen evangelischen Führer ausgestellten Bescheinigung über Zeit und Dauer des betreffenden Kursus oder Lagers, jedoch nicht öfter als einmal jährlich‘.

Wenn wir durch die Eingliederung die Formen evangelischer Lebensgemeinschaft aufgegeben haben, so ist das sicher ein Opfer. Aber das größte Opfer wird klein im Blick auf das Ziel, für das es gebracht wird. Wir bringen es der deutschen Jugendeinheitsfront! Wir klagen darum nicht, treten auch nicht beleidigt oder gekränkt von der Arbeit zurück. Gerade jetzt wollen wir alle Kräfte für unsere wirklich nun evangelische und kirchliche Jugendarbeit sammeln! Gott hat uns den Auftrag zur Verkündigung gegeben; wir haben zu gehorchen und die Wege zu gehen, die uns gezeigt werden.

In diesen volksmissionarischen Kursen und Lagern sehen wir den Ersatz für das Verlorene. Es ist unser Grundsatz und unser Ziel, dass jedem evangelischen Hitlerjungen und jedem Mädchen die Gelegenheit, ein evgl. volksmissionarisches Lager zu besuchen, einmal im Jahre geboten wird. Das klingt ungeheuerlich - ist es auch. Denn hier liegen Aufgaben vor uns, die wir nur unter Zusammenfassung aller Kräfte bewältigen können. Wir gehen mit Mut und mit der Zuversicht des Glaubens an diese Arbeit und rufen alle auf, mitzuarbeiten, dass es gelingt!

Diese volksmissionarischen Kurse und Lager wollen wir nicht als unsere Arbeit absondern und abschließen. Wir legen größten Wert darauf, dass Führer der HJ. und des BDM. an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Wir wollen, dass man sieht, was wir treiben, und bitten um Mitarbeit, um diese Kurse und Lager auch für staatspolitische Erziehung nutzbar zu machen (s. Abkommen, Ausführungsbestimmungen zu 2). (…)

C. Schlussbemerkungen.

Mit diesen Darstellungen, die Wege zur Neuordnung Kirchlicher Jugendarbeit zeigen wollen, will ich um Mitarbeit der Pfarrer und Presbyterien werben. Wer meine Arbeit seit 1926 kennt, weiß, dass es nicht neue Gedanken sind, die ich erst seit 1933 brächte. Ich darf für die Provinzialkirchliche Jugendarbeit im Rheinland in Anspruch nehmen, dass dieser Weg der gemeindeverankerten Jugendarbeit seit Jahren in immer wiederholter Form behandelt worden ist. Von dem in diesen Jahren Geschriebenen und Vorgetragenen braucht heute nicht ein Satz zurückgenommen zu werden. Ich schreibe das, um um Ihr Vertrauen zu werben. Wir wollen in der Jugendarbeit nicht die Worte ‚Ihr‘ und ‚Wir‘ brauchen! Ich bitte herzlich darum, dass wir gerade in der Jugendarbeit alles vergessen, was uns trennen könnte: Hier ist wahrhaftig kein kirchenpolitisches Gebiet, hier haben wir lediglich unserm Auftrag zu genügen!

Und abschließend noch ein Wort zu den Verbänden! Einige Eurer Führer im Evgl. Jugendwerk haben mir das Vertrauen endgültig entzogen, als ich im Januar darum bat, die Person des Herrn Reichsbischofs aus der Diskussion zu lassen. Ihr habt mich mit Bezeichnungen bedacht, die nicht gerade geschmackvoll waren.

Heute seht Ihr hoffentlich ein, dass ich Euch nichts wollte, sondern den Gang der Ereignisse richtig gedeutet habe. Ich biete Euch die Hand! .Lasst uns auf neuer Grundlage zusammenzuarbeiten versuchen. Die Deutsche Evangelische Kirche gebraucht heute jeden Mann und jede Frau, die bereit ist, unserer Jugend zu dienen. Wir wollen das Alte nicht aufrühren. Wir wollen vergessen und von Neuem anfangen! Wir warten auf Euch!

Erste Handreichung für kirchliche Jugendarbeit

Vorbemerkung:

Die Deutsche Jugend weiß sich als Träger und Gestalter der Zukunft des nationalsozialistischen Deutschland. Sie ist revolutionär und kämpft unbeugsam und unbeschwert durch Problematik und Ideologien für den Aufbau des neuen Volkes. Sie glaubt an ihre Sendung und weiß instinktiv und gefühlsmäßig um die Setzungen und Wirklichkeiten des Volkes, Der junge Mensch steht in einer Wirklichkeit, die mit urgewaltiger Kraft hingestellt ist als Grundlage neuen deutschen Seins: Volkstum und Rasse, Blut und Boden! Diese Wirklichkeiten sind keine Gedankengebilde, über die man diskutieren könnte: es sind Setzungen und Ordnungen. In sie ist der deutsche Mensch hineingeboren, in ihnen lebt er.

Es wäre falsch, wollte man sagen, dass diese vom Politischen eminent beherrschte Jugend weniger Verständnis für Kirche und Evangelium habe als irgend eine Jugend anderer Seiten. Sollten sich irgendwo gegen die Kirche und das Evangelium gerichtete Bestrebungen finden, so wäre es falsch, deshalb die Jugend abzulehnen. Vielmehr gilt unser Auftrag dann erst recht.

Zu dieser Jugend kommen wir als Männer der Kirche mit dem Auftrag, den wir auszurichten haben. Wer zu ihr kommt und zu ihr sprechen will, muss um das wissen, was sie treibt und trägt. Das kann nicht falsche Anpassung oder etwa Verschleierung des Auftrages bedeuten, auch keine Festlegung auf eine bestimmte Methode; das heißt vielmehr: wir müssen diese Jugend voll und ganz ernst nehmen. Es geht um das lebendige Verstehen des jungen Menschen, es geht um die Botschaft der Bibel an diese Menschen.

Nur besonders für diese Arbeit geeignete Pfarrer und Jugendarbeiter sollten mit dieser verantwortungsschweren Arbeit betraut werden,

Schon angesichts der straffen und einheitlichen Führung der Hitlerjugend ist eine stärkere Einheitlichkeit in der kirchlichen Jugendarbeit nötig. Wir wollen unseren Gemeinden damit einen Dienst tun, dass wir ihnen einen ersten Arbeitsplan geben, der die Linie kirchlicher Jugendarbeit in der nächsten Zeit aufzeigt. Der nachstehende Plan erhebt nicht den Anspruch auf erschöpfende oder formvollendete Mustergültigkeit. Zu mehr reichte die Zeit nicht.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Aufgabe nicht allein darin bestehen kann, Bibel- und Andachtsstunden zu halten, Aufgabe unserer Jugendarbeit ist die Unterweisung in evgl. Lehre und die Einweisung der Jugend in das Leben der Kirchengemeinde, Die Jugendabende sollen lebendig gestaltet werden. Durch Selbsttätigkeit in Singen, Laienspiel, Sprechchor usw. (Vorbereitung für kirchl. Feiern) kann die Jugend zum Dienst in der Gemeinde herangezogen werden. (…)

Es geht um die Begegnung zwischen Kirche und Jugend. In diesen Wochen und Monaten ist die Frage neu gestellt, ob .Jugend und Kirche sich finden.“

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