Lokaler Sonderweg in Gummersbach?
Am 13. Februar 1934 wendet sich der Gummersbacher CVJM-Vorsitzende Krefting an den Westbund. Man habe, so teilt er mit, nach den Vorgaben des Westbundes zur Eingliederung am 12. Februar eine Elternversammlung durchgeführt; nunmehr werde man die 10- bis 18-Jährigen aus der Mitgliedschaft entlassen.
„Jetzt geht es um die Weiterarbeit“, fährt Krefting fort und skizziert die Lage in Gummersbach. Dort gebe es die besonders vom BCJ vertretene Richtung, „die Mitglieder nach der Entlassung zunächst laufen“ zu lassen, „um sie dann nach einigen Wochen zu sammeln und zwar dann von der Kirche aus“. Die Gemeinde solle somit Träger der Arbeit werden. Der CVJM, der mit 65 Jungscharlern und zehn Mitgliedern im Evangelischen Jungvolk die stärkste lokale Gruppierung stelle, glaube nicht, „dass das der richtige Weg ist, denn dann ist die Arbeit noch viel mehr den Anordnungen Zahns, Voß‘ etc. ausgesetzt“. Er selbst, so Krefting, habe einen Vorschlag ausgearbeitet, den er am gleichen Tag bereits Superintendent von Oettingen habe zukommen lassen.
Dieser „Richtlinien für die Arbeit der männlichen evangelischen Jugendlichen unter 18 Jahren“ betitelte Entwurf lautet:
„1. Die Arbeit wird getätigt nach den Anordnungen des Evang. Jungmännerwerkes (…).
2. Die Jugendarbeit trägt den Namen ‚Evangelischer Jugenddienst‘ mit den Untergruppen für
10-14-Jährige: ‚Evangelische Jungschar‘
14-18-Jährige: ‚Evangelischer Jungtrupp‘
Die evang. Jugendlichen werden in zwanglosen Gruppen ohne Mitgliedschaft und ohne Beitrag gesammelt. Zur Ordnung dieser Gruppen gehört lediglich der persönliche Besitz von: Bibel, Liederbuch und Zeitschrift.
3. Die Führer der in 2. genannten Gruppen stellen die Amtsträger des in 1. genannten Verbandes und werden vom Christl. Verein Junger Männer, CVJM Gummersbach, der nach wie vor Träger der Arbeit ist, ernannt.
4. Die Finanzierung dieser Arbeit unternimmt der CVJM durch den weitere Ausbau des Freundeskreises etc. Da die Arbeit im festen Anschluss und im Auftrage der Kirchengemeinde geschieht, gibt diese einen Zuschuss von monatlich RM 0,25 für jeden Jugendlichen, der die Zusammenkünfte regelmäßig besucht, und stellt die erforderlichen Räume zur Verfügung.
5. Die evang. Kirchengemeinde übernimmt den Schutz des Evang. Jugenddienstes. Die Führer des Evang. Jugenddienstes verpflichten sich, die anvertrauten Jugendlichen in kirchl. Sinne zu erziehen.“
Wie Krefting bereits am 14. Februar 1934 nach Wuppertal mitteilt, trifft seine Initiative im Oberbergischen offenbar auf wenig Gegenliebe: „Im Nachtrag zu meinem Brief von gestern teile ich Ihnen in Eile noch folgendes mit. Herr Sup[erintendent] v. Oettingen sagte mir heute Morgen, dass er dem Presbyt[erium] vorschlagen werde, die 3 Pfarrer mit der Fortführung der Jugendarbeit zu beauftragen, und diese dann die Mitarbeiter bestimmen sollen.
Damit würden wir vom CVJM gesehen unsere Jungen aus der Hand geben und dem Presbt. unterstellen. Dann wären diese Gruppen natürlich auch dem Reichsjugendpfarrer unterstellt, der ja für die Kirchl. Behörden bestimmen kann.
Ich persönlich kann mich zu dieser Form nicht verstehen, denn wie das mit den Presbt. ist, kennt man ja. Bisher hat man uns auch nicht unterstützt.
Ferner kann ich die Jungen nicht den anderen Pfarrern unterstellen, von denen der eine vor einiger Zeit meinte, dass die Evg. Jugend noch nicht übergetreten sei, wäre durch das Trägheits- und Beharrungsgesetz bedingt, während der andere uns früher nicht genug bekämpfen konnte (da er der Führer des Scharnhorstes war). Wir wollen das zwar nicht nachtragen, aber man kann auch verstehen, dass wir nicht gerade große Lust haben, unsere Jungen hierzu herzugeben.“
Aber auch die sicherlich erhoffte Unterstützung von Seiten des Westbundes bleibt aus. Aus Wuppertal wird Werner Krefting am 16. Februar 1934 von Dr. Wilkes, der bald auf die Seite der Jugendpfarrer wechseln sollte, mitgeteilt:
„Sie wissen aus dem letzten Rundschreiben, dass die Verhandlungen zwischen dem Reichsjugendpfarrer Zahn und der Führung des Evangelischen Jugendwerkes zu einer vorläufigen Verständigung geführt haben. Das betrifft zunächst die Frage des Vertrages, aber darüber hinaus auch die Zukunft der Evangelischen Jugendarbeit überhaupt. Wie der Neubau des Jugendwerkes werden wird, ist natürlich heute noch nicht zu sagen. So viel aber ist gewiss, dass die Jugendarbeit in Zukunft aufs allerengste mit der Gemeinde verkoppelt sein wird. Aus dieser Lage heraus verstehe ich den Vorschlag von Herrn Superintendent von Oettingen, und ich sehe auch keine andere Möglichkeit, die Arbeit weiter zu tun. Es ist doch vor allem entscheidend, in wessen Händen die praktische Frontarbeit liegt. Und wenn Sie in Gummersbach damit beauftragt werden können, sollten Sie zugreifen. Wir müssen alle lernen, von dem Vergangenen und Geschichtlich-gewordenen weg in die Zukunft zu sehen, und je mehr wir die positiven Seiten der Neuordnung herausstellen, umso freier und freudiger werden wir ans Werk gehen. Ich würde daher zunächst auch die Jungen nur in bestimmten Altersgruppen um die Bibel sammeln und jede organisatorische Neugliederung oder auch Namensgebung bis zur Gesamtregelung im Reich zurücksteilen.“
Immerhin – so geht aus einem kurzen Schreiben des Westbundes vom 16. April 1934 hervor – wurde Werner Krefting trotz seiner Skepsis und Ablehnung mit der „Leitung der männlichen kirchlichen Jugendarbeit“ in Gummersbach betraut.