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Ereignisse
1934
Februar

Opposition gegen Reichsjugendpfarrer

Das Evangelische Konsistorium der Kirchenprovinz Westfalen äußert sich am 13. Februar 1934 zum Schreiben von Reichsjugendpfarrer Zahn vom 29. Januar. Es teilt mit:

„Nachdem die Führerschaft des Evangelischen Jugendwerkes beschlossen hat, für die Durchführung des Abkommens zwischen dem Herrn Reichsbischof und dem Herrn Reichsjugendführer des Deutschen Reiches dadurch den Weg frei zu machen, dass den angeschlossenen Vereinen empfohlen wird, ihre Mitglieder unter 18 Jahren aus der Mitgliedschaft zu entlassen und deren Eltern über die Frage ihrer Überführung in die Hitlerjugend oder den Bund deutscher Mädel entscheiden zu lassen, sind unsere Gemeinden aufgerufen, den ihnen befohlenen Dienst an ihrer Jugend unmittelbar in die eigene Verantwortung zu übernehmen. Es muss sofort in allen Gemeinden Vorsorge getroffen werden, dass auf der breiten Grundlage der Gemeinde und mit dem Ziel der Erfassung der gesamten Gemeindejugend regelmäßig Jugendgottesdienste und Bibelabende veranstaltet werden.

Zu dem Zweck ist unerlässlich, dass die Presbyterien sofort zu einer Sitzung zusammentreten, damit das dem Anschreiben des Herrn Reichsjugendpfarrers beiliegende Eingliederungsformular noch vor dem 19. Februar mit dem zuständigen Bann- oder Standortführer der H.J. bezw. der Untergauführerin oder der örtlichen Führerin des B.D.M. vollzogen werden kann. Es ist das die einzige Möglichkeit, wie für die gemeindliche Jugendarbeit Raum geschaffen werden kann. Auch wo in einer Kirchengemeinde Vereine es vorziehen sollten, ihre Mitglieder unter 18 Jahren nicht aus der Mitgliedschaft zu entlassen, sondern den Weg der Doppelmitgliedschaft zu wählen, ist die Einschaltung des Presbyteriums nicht zu umgehen.

In einer Besprechung mit den Synodaljugendpfarrern der Provinz und mit den Führern der in ihr arbeitenden Jugendverbände, die heute unter der Zeitung des Bischofs und unseres Dezernenten, Oberkonsistorialrat D. Hymmen, stattgefunden hat, wurde darüber Einmütigkeit erzielt, dass ein anderer Weg nicht mehr gegeben ist. Es wurde aber zugleich einmütig festgestellt, dass die in neuen Formen fortzuführende und mit gesammelter und angespannter Kraft aufzunehmende gemeindliche Jugendarbeit an den 10- bis 18-Jährigen des Einsatzes der Erfahrung der Hilfsmittel und der persönlichen Kräfte der Evangelischen Jugendverbände schlechterdings nicht entraten kann. Damit ist auch gegeben, dass es der Aufgabe der Stunde widersprechen würde, Jugendsekretäre oder für die gemeindliche Jugendarbeit berufene Gemeindehelfer au entlassen oder aus der Jugendarbeit zurückzuziehen» Es wird auch vor allem in den Gebieten, in denen bisher noch kein organisatorisches Verhältnis zwischen der örtlichen Jugendarbeit und dem Presbyterium bestanden hat, alles vermieden werden müssen, was den Anschein erwecken könnte, als ob das Presbyterium nunmehr irgendwelche Herrschaftsansprüche über die in der Gemeinde geschehende Jugendarbeit durchsetzen wollte. Es wird Aufgabe der Superintendenten und der Synodaljugendpfarrer sein, hier mit Weisheit und liebe das Notwendige ins Werk zu setzen. Wo es irgend tunlich ist, sollten die Herrn Superintendenten sofort sich mit den Vorsitzenden der Presbyterien über die erforderlichen Maßnahmen unter Zuziehung des Synodaljugendpfarrers besprechen. Eines besonderen Hinweises darauf, dass die Gemeinden um des ihnen befohlenen Auftrages willen für die in ihrem Namen geschehende Jugendarbeit auch die nötigen Räume zur Verfügung zu stellen haben, wird es nicht erst bedürfen. Was im Augenblick zu geschehen hat, soll dazu dienen, den Weg für die neue Jugendarbeit der evangelischen Gemeinde offen zu halten. Wir hoffen, dass es uns in Zusammenarbeit mit den Synodaljugendpfarrern und den sonst noch zur Mitarbeit Berufenen möglich sein wird, schon bald den Presbyterien mit weiteren Mitteilungen und Ratschlägen zur Seite zu treten und insbesondere auch für die Gestaltung der für den 4. März vorgesehenen Feier eine allgemeine Anweisung herauszubringen.“

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