Pfarrer Busch protestiert gegen Voß-Interview
Am 26. Januar 1934 wendet sich der Essener Jugendpfarrer Wilhelm Busch an den Redakteur Dr. Rasche von der Kölnischen Zeitung, um sich wegen des am 20. Januar veröffentlichten Interviews mit Provinzialjugendpfarrer Theodor Voß zu beschweren. Busch schreibt:
„Erlauben Sie mir, dass ich mich in einer, mich sehr bewegenden Angelegenheit an Sie wende. In der Samstagnummer Ihrer geschätzten Zeitung von 20. Januar ds. Ja. bringen Sie in dem Beiblatt ‚Junge Nation‘ ein Interview mit Provinzialjugendpfarrer Voß über die Eingliederung des Evangelischen Jugendwerkes in die Hitler-Jugend.
Diese Veröffentlichung hat hier weithin große Empörung ausgelöst. Und weite Kreise unserer evangelischen Jugendarbeit und solche, die ihr nahe stehen, haben mich gebeten, Sie zu bitten, möglichst bald eine Berichtigung zu bringen. Denn Sie sind mit dieser Unterredung einer völlig falschen Orientierung zum Opfer gefallen. Die Darstellungen von Dr. Voß entsprechen so wenig der wirklichen Lage, dass ich mir fast nicht denken kam, dass Dr. Voss das gesagt haben soll. Es wird sich wohl schwer feststellen lassen, von wem diese Fülle des Irrtümlichen stammt.
Herr Dr. Voß soll nach dieser Darstellung den Neubau der evangelischen Jugendarbeit in die Hand nehmen. Die evangelische Jugendarbeit bedarf keines Neubaues, da sie blüht und wächst und in ihrem Bestande vom Innenministerium anerkannt ist.
‚Gebietspfarrer‘ können für die Eingliederung des Evangelischen Jugendwerkes gar nicht eingesetzt werden, da das Evangelische Jugendwerk eine freie Arbeit ist und einer direkten Befehlsgewalt der örtlichen Pfarrer gar nicht unterstellt ist.
Das Abkommen des Herrn Reichsbischofs vom 19. Dezember 1933, das nach Herrn Dr. Voß eine klare Aufgabenteilung zwischen der evangelischen und Hitler-Jugend vorsieht, ist in Wirklichkeit ein ganz unmöglicher Vertrag, der nicht nur von den meisten deutschen Bischöfen und Landeskirchenführern, sondern auch von den Führern des gesamten Evangelischen Jugendwerkes als unmöglich abgelehnt wird. Es würde zu weit führen, wenn ich Ihnen das In diesem Schreiben darlegen würde. Es geht aber nicht an, dass man die ernsten Einwände aller wirklich sachverständigen Leute als ‚böswillige Unterstellung‘ darstellt.
Tatsächlich Ist die Lage so, dass der Vertragsabschluss nicht nur unmöglich, sondern auch rechtsungültig ist, da Herr D. Stange und nicht Reichsbischof Müller der Führer unseres Werkes ist. Augenblicklich schweben in Innenministerium Verhandlungen über einen Gegenvorschlag, den das Evangelische Jugendwerk seinerseits gemacht hat. Herr Dr. Voß hat sich selbst davon überzeugt, dass die Eingliederung bis zum 19. Februar 1934 nicht durchgeführt ist, denn die große Zahl der rheinischen Synodaljugendpfarrer hat ihm schriftlich erklärt, dass sie zur Eingliederung unter diesen Umständen nicht die Hand reichen würde.
Beiliegendes Flugblatt [in Akte nicht vorhanden] mag Ihnen ein wenig die Lage verdeutlichen. Die evangelische Jugend und die hinter ihr stehenden Elternkreise erwarten von Ihnen eine Berichtigung. lch wäre Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie sich einmal an Herrn Bundeswart Pfarrer Juhl, Wuppertal-Barmen, Besenbruchstrasse 28, wenden wollten, um von dem Führer der Evangelischen Jugendverbände Rheinland - .Westfalens einen wirklichen Tatsachenbericht über die Lage zu erhalten Ich denke, dass ich damit keine Fehlbitte tue.“
Am 8. Februar 1934 anteortet Rasch auf den Busch-Brief und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, „dass sich diese Entrüstung gegen Pfarrer Voß gerichtet hat und: nicht gegen die Kölnische Zeitung, die sich ja nicht mit den Ausführungen des Pfarrers Voß solidarisch erklärt“ habe. Er habe für Buschs Einwände durchaus Verständnis, so schreibt der Redakteur weiter, und er werde sich wegen einer Stellungnahme auch an Bundeswart Juhl wenden, um dann aber indirekt zur Vorsicht zu m ahnen. Er wisse nicht, ob Busch oder Juhl „es Im gegenwärtigen Zeitpunkt für ratsam halten“ würden, dem Provinzialjugendpfarrer tatsächlich „öffentlich entgegenzutreten“, denn die Lage habe „sich ja wohl inzwischen wesentlich verschoben“. Aber selbst für den Fall, dass einer der beiden tatsächlich auf eine öffentliche Entgegnung drängen würde, kann Rasch ein Erscheinen nicht garantieren. Aus Gründen, „die ich wohl nicht auseinanderzusetzen brauche“, sei es sehr „fraglich, ob die Kölnische Zeitung eine solche Entgegnung abdrucken“ könne. „Es würde da sehr auf die Form ankommen“.
Da die Akte keine weiteren Schriftstücke in dieser Angelegenheit enthält, ließen alle Beteiligten sie offenbar auf sich beruhen.