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Ereignisse
1934
Januar

Jugendpfarrer teilt Umfrageergebnis mit

Am 12. Januar 1934 teilt Provinzialjugendpfarrer Voß den Pfarrern und Presbyterien der evangelischen Gemeinden in der Rheinprovinz das Ergebnis einer „Umfrage“ mit, die er bereits im Oktober 1933 veranlasst und laut seiner Datumsangabe im beigefügten Auswertungsbericht im November 1933 abgeschlossen hatte. Dabei nutzt er das – wohl eher fragliche – Ergebnis der Erhebung, um seine Sicht der Dinge zu transportieren. In seinem Begleitschreiben heißt es:

„Die Evgl. Jugendarbeit steht an einem Wendepunkt. Bisherige Formen der Arbeit sind weithin zerbrochen. Der Weg zur Volkseinheit geht über die Staatsjugend. Neben der Hitler-Jugend und dem Bund Deutscher Mädels wird in Zukunft - teilweise schon heute ungeachtet des Freiwilligkeitsprinzips - keine andere Jugendorganisation gleich welcher Art Bestand haben.

Am 1. Oktober 1933 habe ich für das Rheinland durch Fragebogen den Mitgliederschwund evangelischer Jugendvereine einwandfrei festgestellt, der nicht nur im Rheinland, sondern allgemein in Deutschland bedrohliche Formen damals schon annahm. Das Ergebnis der Fragebogen wie auch die Bestätigung des Mitgliederschwundes in anderen Provinzen habe ich seinerzeit zurückgehalten, um die Arbeit der Verbände nicht zu stören. Heute füge ich diese Blätter diesem Schreiben bei.

In der klaren Erkenntnis, dass ‚Verbandsarbeit‘ im neuen Deutschland neben der staatlichen Jugendarbeit auf die Dauer keinen Raum finden kann, und dass sie durch Aushöhlung und Nachwuchsmangel zwangsläufig zurückgedrängt werden muss, habe ich seit Anfang vorigen Jahres immer wieder versucht, neue Wege einer gemeindemäßigen Jugendarbeit zu zeigen.

Die für jeden sichtbare Entwicklung der Jugendarbeit im Staate verlangt von der evgl. Gemeinde als der allein für die evgl. Jugend verantwortlichen Stelle der Kirche die sofortige Inangriffnahme der neugestellten Aufgaben. Die Stellung für oder wider das zwischen .Reichsbischof und Reichsjugendführer getroffene Abkommen hat mit dieser Erkenntnis nichts zu tun.

Wir fordern alle den Einbau der evgl. Jugend in die HJ. bezw, den BDM. unter Sicherung der kirchlichen und gemeindlichen Belange. Diese Forderung ist nach gewissenhaftester und ernstester Prüfung kein "Verrat" an evgl. Arbeite Wir wollen dem Staate geben, was des Staates ist.

Zugleich aber ist eine Besinnung darüber nötig, wie der Gemeinde und Kirche gegeben wird, was ihr als ‚Kirche‘ gehört.

Über der Neuformung evgl. Jugendarbeit steht unerschütterlich heute mehr denn je der Satz: Kirchliche Jugendarbeit muss wieder von der Gemeinde aus denken lernen!

Die evgl. Gemeinde hat einen Anspruch auf ihre getaufte und konfirmierte Jugend, den ihr, weil er von Gott ihr aufgetragen ist, niemand abnehmen kann. Sie hat auf dem Boden der neuen Verhältnisse neue Wege zur Evangeliumsverkündigung zu suchen.

In dieser Richtung liegen auch die ersten Anordnungen des Reichsjugendpfarrers, die ich im Folgenden den Presbyterien vorlege:

1) Jeder Gemeindekirchenrat bezw. jedes Presbyterium möge unverzüglich einen Beschluss fassen dahingehend, dass an 2 Sonntagen im Monat (ich würde es für jeden Sonntag fordern, da der Gottesdienst unabtrennbares Glied des kirchlichen Unterrichtes ist, Dr. Voß) die Konfirmanden vollzählig an den für sie besonders zu bezeichnenden Plätzen in der Kirche zu sitzen haben. Konfirmanden, die im Konfirmandenunterricht wie im Gottesdienst zweimal unentschuldigt fehlen, sind von der Konfirmation zurückzuweisen. Wo die Autorität der Kirche in Sachen Konfirmandenunterricht mit anderen Mitteln - etwa mit weitergehenden - gewahrt werden konnte, bleibt es bei der bisherigen Regelung.

2) In zahlreichen Gemeinden ist der Kindergottesdienst durch die augenblickliche Zeitlage in seinem Besuch zurückgegangen. Es wird unumgänglich sein, dass er in einzelnen Gemeinden auf eine frühe Stunde verlegt wird, und wo gar nicht anders möglich, ist ein Versuch mit Wochenendgottesdiensten zu machen. Örtliche Verhandlungen mit den Jungvolk- und BDM-Führern durch den Vertrauensmann der Evgl. Gemeinde der demnächst ernannt wird, müssen zur Einigung führen.

3) Es ist ins Auge zu fassen, dass in allen Gemeinden an 2 Sonntagen im Monat Früh- oder Wochenendgottesdienste für die Jugend eingerichtet werden. Die Überlegungen über die zweckmäßigsten Formen und die Zeitlage müssen schon jetzt innerhalb der Gemeinden gepflogen werden. Für Orte mit Jugendherbergen erfolgt, eine Sonderregelung durch die Kirchenbehörde

4) Besonderes Augenmerk ist auf die Christenlehre zu richten. Sie muss unter allen Umständen aufrechterhalten und in Gemeinden, in denen die Vorbedingungen dazu gegeben sind, wieder neu aufgebaut werden.
In Gemeinden, in denen bisher überhaupt keine Jugendarbeit getrieben wurde, ist die Einrichtung von Konfirmierten-Nachmittagen bezw.-Abenden in 2 Abteilungen (14-16 Jahre, 16-18 Jahre) vorzusehen.

5) ‚Wo die Frage der Eingliederung innerhalb einzelner Gemeinden bereits klar ist, sind die Verhandlungen der Gemeinde mit den zuständigen HJ.-und BDM.-Führern soweit zu klären, dass die Unterzeichnung des Eingliederungsvertrags auf die von hier (Reichsjugendpfarrer) noch ergehende Anordnung hin in diesen Gemeinden sofort erfolgen kann‘.

Jugendarbeit ist unabweisbare Pflicht der Gemeinden und Presbyterien!

Es ist selbstverständlich, dass die bisher in den Gemeinden arbeitenden Verbände mit der Weiterführung der Jugendarbeit beauftragt werden.

NB. Es werden noch keine Eingliederungen von den Gemeinden vorgenommen! Wir warten mit den Verbänden auf den endgültigen Spruch des Innenministeriums bezw. des Staates. Um aber die im Abkommen vorgesehene zweimonatige Wartezeit, die schon fast zur Hälfte abgelaufen ist, nicht ohne Vorarbeit verstreichen zu lassen, werden für die einzelnen Gebiete der HJ., für die Synoden und Gemeinden bevollmächtigte Vertrauensleute in den nächsten Tagen ernannt. Wir könnten es nicht verantworten, gegebenenfalls kurz vor dem Ablauf der Wartezeit plötzlich vor die Aufgabe der Eingliederung gestellt zu sein, ohne die nötigen vorbereitenden Maßnahmen getroffen zu haben.“

Als Anlage an sein Schreiben fügt Voß die als „vertraulich“ klassifizierten „Ergebnisse des Oktoberfragebogens betr. Jugendarbeit“ bei. Hierin heißt es:

„Nichts ist unerträglicher, als in einer Zeit des Dauerwartens auf ersehnte Entscheidungen über die wirklichen Verhältnisse im Unklaren zu sein. Die Alarmnachrichten über evgl. Jugendvereine lösten sich mit Beruhigungsnachrichten ab, so dass sich mit den Monaten ein doppeltes Bild, das in beiden Fällen mit einwandfreiem Material belegt werden konnte, über den Stand der evgl. Jugendarbeit ergab:

Auf der einen Seite die Überzeugung von dem festen Stand evgl. Vereinsarbeit und auf der anderen Seite die Überzeugung von der Unhaltbarkeit der Vereins- und verbandsmäßigen Form. Wir suchten mit Sorge neue Wege zu zeigen. Dieses Suchen brachte Anfeindungen auf der einen, und wegen der zu geringen Aktivität Vorwürfe von der anderen Seite. Die Sorgen dieser Monate mit all den widersprechenden Nachrichten waren nicht leicht zu tragen, zumal eine klare Führung vergeblich erwartet wurde. Sie wird, wie wir hoffen, mit der Gründung der Reichsjugendkammer nicht mehr lange auf sich warten lassen. Über die beabsichtigte Richtung der Arbeit können wir Landes- oder Provinzialjugendpfarrer leider nichts sagen, da wir weder zu den Vorberatungen zugezogen wurden noch auch etwas Offizielles hörten. Wir müssen uns mit den Verlautbarungen des Führers des Evgl. Jugendwerkes begnügen und hoffen, dass bald für kirchliche Jugendarbeit die nötige Klarheit geschaffen wird.

Um aber hier im Rheinland über die wirkliche Lage unterrichtet zu sein, habe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bischof die Fragebogen an jeden Pfarrer gesandt. Es ging mir nicht so sehr um die Zahlen, wenn sie auch von Wert für die Gesamtbeurteilung sind, als vielmehr um ein kurzes Votum der Amtsbrüder über ihre Auffassung der Lage.

Der Fragebogen war so kurz wie möglich, so dass ich hoffen durfte, ihn von allen Kollegen schnell zu bekommen. Die fast 300 Mahnungen, die ich 6 Tage nach Ablauf des Termins absandte, sprechen für sich.

Wann wird diese ‚Herzenshärtigkeit‘, wie einer der Säumigen diesen Fehler bezeichnete, einmal aufhören! Wann wird das Verstehen der Arbeit des Provinzialjugendpfarrers soweit durchgedrungen sein, dass man an seinem Teil die Mühe der Verarbeitung von über 800 Fragebogen durch pünktliche und sachliche Beantwortung erleichtert!

Ein Teil der Bogen wurde ohne Unterschrift zurückgesandt, so dass der Poststempel zum Rätselraten allein eine Handhabe bot! Wie leicht das bei großen Gemeinden ist, weiß natürlich jeder, Antworten wie: ‚Alle Vereine bestehen noch, keiner ist eingegangen‘ sind schnell und ohne Mühe gegeben, aber diesen Kollegen wünsche ich nur einen Vormittag meiner Arbeit! Genug des Meckerns!

Als Dank für die treue Mitarbeit und die schnelle Erledigung möchte ich meinen Kollegen etwas aus dem Ergebnis mitteilen, damit sie die Lage der kirchlichen Jugendarbeit überblicken können!

Eine große Zahl von Vereinen tritt nicht mehr in Erscheinung. Ich habe sie hinter die gemeldeten Vereins- und Mitgliederzahlen (…) gesetzt, weil unter ihnen eine große Zahl großstädtischer interparochialer Vereine sind, aber auch fast alle Bibelkreise für Knaben und Mädchen (BK. und MBK.), die, soweit sie gemeldet sind, den größten Verlust an Mitgliederzahlen haben. Um ja nicht falsch zu urteilen, wollen wir die Zahlen dieser Vereine ohne Abzug hinzurechnen. Dann ist das gegebene Bild sicher ehrlich zugunsten der Verbandsarbeit gezeichnet.

Gewiss sollen die Zahlen allein nicht für die Gestaltung künftiger Arbeit maßgebend sein. Aber sie zeigen doch das wirkliche Bild im Rheinland, das ganz anders sein muss als anderswo in Deutschland.

‚Wille und Werk‘ 45, 1933, bringt folgende Notiz, zu der ich anschließend einiges sagen muss:

‚Neue Zahlen aus dem Evgl. Jugendwerk Deutschlands. Innerhalb des Evgl. Jugendwerkes Deutschlands ist soeben eine zahlenmäßige Bestandsaufnahme durchgeführt worden, die einen interessanten Einblick in die Größe der evgl. Jugendverbände gewährt. Innerhalb der Evgl. Jungmännerbünde sind Mitte September 1933 insgesamt 4.036 Vereine gezählt worden - das sind 191 Vereine mehr als zu Beginn dieses Jahres.
Einen noch erheblich stärkeren Zuwachs hat das Evgl. Jungmädchenwerk Deutschlands zu verzeichnen: Es hat sich um über 990 Jugendgruppen seit Beginn dieses Jahres vermehrt.
Bemerkenswert ist auch die bei der Bestandsaufnahme getroffene Feststellung, dass mehr als 50% der Mitglieder des Evgl. Jungmännerwerkes über 18 Jahre alt sind.‘

Vergeblich suche ich nach dem Grund, weshalb die Lage im Rheinland so ganz anders ist als im übrigen Deutschland. Die Berichte anderer Landesjugendpfarrer sind aber auch erschreckend!

Bayern spricht von ‚der inneren Aushöhlung, die überall zu verzeichnen ist‘ - Hessen-Darmstadt schreibt: ‚So haben wir in Darmstadt keine evgl. männliche Gruppe mehr. Die evgl. Jugendarbeit ist besonders durch die Vorgänge in der allerletzten Zeit gekennzeichnet, durch einen Drang rapider Auflösung.‘ -Hessen-Nassaus: ‚Viele Mitglieder der kirchl. Jugendgruppen sind friedlich und freiwillig zur HJ. oder dem BDM. übergetreten. Besonders die männliche Jugendorganisationen sind stark zusammengeschrumpft, weil die HJ. eine größere Anziehungskraft und stärkere Werbekraft besitzt.‘ – Pfalz: ‚Verbandsarbeit -so wertvoll sie einst war- ist offenbar unter den neuen Verhältnissen nicht mehr möglich. Sie wird aus Mangel an Nachwuchs verkümmern, wenn nicht die Sperre für Doppelmitgliedschaft aufgehoben wird‘. Prov. Sachsen: ‚Das Verbot der Doppelmitgliedschaft hat einen unerwarteten starken Einbruch in unsere Reihen gezeitigt.‘

Genug der Auswahl! Aus Schleswig-Holstein, Württemberg, Thüringen sind gleiche Berichte hier angelangt.

Ich stehe hier vor einem Rätsel und wünsche nur, dass da keine Irrtümer unterlaufen sind, die an einer optimistischen Schau der Dinge schuld sein können, und die einer Neugestaltung kirchl. Jugendarbeit durch falsche Voraussetzungen schwersten Schaden tun würden.

Lassen wir das auf sich beruhen, und sehen wir auf das Rheinland! (…)

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Fragebogen für die Neugestaltung der Jugendarbeit nicht allein maßgebend sein kann. Die Zusammenversucht nur einen Überblick über die allgemeine Lage zu geben.“

Nah der Erhebung des Provinzialjugendpfarrers sollten sich die Mitgliederzahlen aller in evangelischen Jugendverbänden Organisierten (von Jungscharen bis zu den über 25-Jährigen) in der Rheinprovinz demnach zwischen Ende 1932 und Oktober 1933 von 87.919 auf 44.166 nahezu halbiert haben. Bei den männlichen Gruppen erden angegeben von 45.324 auf 22.869, bei den weiblichen von 42.595 auf 21.297.

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