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Ereignisse
1934
Januar

Presbyterium äußert sich zur Eingliederung in HJ

Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf gibt am 5. Januar 1934 folgende Stellungnahme zum Vertrag über die Eingliederung der evangelischen Jugend in die HJ ab:

„Das Presbyterium der Kirchengemeinde Düsseldorf sieht mit ernster Befürchtung die durch den Vertrag des Herrn Reichsbischofs mit dem Herrn Reichsjugendführer entstandene Unruhe und Unsicherheit bei der in dem evangelischen Jugendwerk zusammengeschlossenen Jugend der Gemeinde Düsseldorf. Es setzt sich mit aller Kraft vor allem durch den Jugendpfarrer der Gemeinde dafür ein, jedes eigenmächtige und voreilige Vorgehen von Unterorganen des Jugendwerkes zu verhindern. Umso dringlicher bittet [das] Presbyterium aber um ein klärendes Wort der Rheinischen Kirchenleitung und hält eine baldige staatliche Regelung der Rechtslage des evangelischen Jugendwerkes für unerlässlich.

I. Der Vertrag des Herrn Reichsbischofs mit dem Herrn Reichsjugendführer erscheint dem Presbyterium in seiner vorliegenden Form undurchführbar und zwar aus folgenden Gründen:

1. Der vorgesehene Vertrag beansprucht die einzugliedernde evgl. Jugend zeitlich zu stark. Eine solche übermäßige Beanspruchung der Jugend durch ihre Organisation widerspricht auch dem in letzter Zeit häufig kundgegebenen Willen des Herrn Reichsinnenministers, dass Schule und Familie durch die Jugendorganisation nicht gestört werden sollen. – das Presbyterium weiß sich verpflichtet, sich schützend vor den Anspruch der Familie auf ihre Jugend zu stellen.

2. Die Durchführung des Vertrages muss sich nach Einsicht des Presbyteriums praktisch als Auflösung des evangelischen Jugendwerkes auswirken, denn es ist unmöglich, den Nachwuchs für zwei Organisationen zugleich zu werben und ihn einer doppelten Befehlsgewalt zu unterstellen. – das Presbyterium weiß sich verpflichtet, für den volksmissionarischen dienst der evangelischen Jugendverbände mit aller Entschiedenheit einzutreten.

3. Der Vertrag wird den von der Kirche zu erhebenden Forderungen nicht gerecht. Vor allem müsste nach Ansicht des Presbyteriums im Vertrag als Gegenleistung der HJ festgelegt werden:

a) die gottesdienstlichen Stunden am Sonntagvormittag sind von anderen Veranstaltungen freizuhalten.

b) Die HJ ist zu pflichtmäßigem Besuch des Gemeindegottesdienstes, insbesondere des Jugendgottesdienstes (einmal im Monat) anzuhalten.

c) Die evangelischen Mitglieder der HJ (des BDM) sind mindestens einmal im Monat einer besonderen kirchlichen Jugendveranstaltung zuzuführen. (Zu b u. c weist das Presbyterium auf die guten Erfahrungen hin, die in dieser Beziehung in der Kirchengemeinde Düsseldorf bereits gemacht wurden.)

d) Zur Sicherheit gegen den in manchen Kreisen der HJ gepflegten und geförderten germanischen Idealismus muss das Werben innerhalb der HJ für eine Weltanschauung, die dem christlichen Bekenntnis widerspricht, in aller Deutlichkeit verhindert werden.

Das Presbyterium weiß sich verpflichtet, die evangelische Jugend vor der Gefahr, der Kirche und dem Christentum entfremdet zu werden, zu bewahren.

4. Das Presbyterium erkennt das evangelische Jugendwerk Deutschlands nicht nur in seiner kirchlichen, sondern auch in seiner nationalen Bedeutung an. Darum fordert es, dass das kirchliche und nationale Ansehen des Führers dieses Jugendwerkes, D. Stange, wieder hergestellt und in Ehren gehalten wird. D. Stange hat in den Jahren deutscher Schmach die deutsche Ehre auf Weltbundkonferenzen mannhaft vertreten und insonderheit die Kriegsschuldlüge vor aller Welt bekämpft. Er aht auch das ihm anvertraute Werk der neuen Kirche im neuen Staate bereits im Juni vorigen Jahres zum volksmissionarischen Einsatz zur Verfügung gestellt. – Das Presbyterium weiß sich verpflichtet, sich schützend vor die Ehre des Angegriffenen zu stellen, der bis zuletzt nichts anderes als seine Pflicht getan hat.

II. Das Presbyterium erwartet eine Lösung der gegenwärtigen Jugendfrage, die sowohl dem Dritten Reich wie der Kirche gibt, was beide brauchen und verlangen könne. Es will keineswegs die Regelungen, die zur Beilegung des Konfliktfalles getroffen werden müssen, stören. Lediglich zur Information der verantwortlichen Stellen teilt das Presbyterium seine Auffassung über eine evtl. Lösung der Frage wie folgt mit:

1. Um die Einheitlichkeit der staatlichen Jugenderziehung zu gewährleisten, stellt das evangelische Jugendwerk für seine gesamte Gefolgschaft bis zum 18. Lebensjahr einen Tag in der Woche und einen Sonntag im Monat für obligatorischen Wehrsport bezw. Staatspolitische Erziehung zur Verfügung. Diese Erziehung wird vom Staat ausgeführt, der auch die Form der Durchführung bestimmt. Daraus ergibt sich, dass, wenn der Staat mit der Durchführung dieser einheitlichen Erziehung die HJ beauftragt, eine Unterordnung unter die Hitler-Jugend in dem oben angeführten Sinne freudig begrüßt und einer solchen Anordnung willig Gehorsam geleistet wird. Um eine solche einheitliche Erziehung der gesamten deutschen Jugend zu sichern, erscheint dem Presbyterium der Vorschlag des Führerrates des evangelischen Jugendwerkes sehr erwägenswert, einen Staatstag deutscher Jugend anzuordnen.

2. Um die dem evangelischen Jugendwerk gestellt volksmissionarische Aufgabe erfüllen zu können, muss seine Selbständigkeit innerhalb der deutschen Staatsjugend gewahrt bleiben.“

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