Gestapo Köln verbietet Prozessionsteilnahme in Kluft
Am 31. Mai 194 teilt die Kölner Gestapo mit: „Für den Reg. Bezirk Köln gilt nach wie vor die Anordnung, dass es den Angehörigen der kath. Jugendverbände verboten ist, in Uniform an der Prozession teilzunehmen. Es dürfen auch nur kirchlich geweihte Banner und Fahnen mit religiösen Symbolen, nicht aber Wimpel, mitgeführt werden. Anderslautende Mitteilungen sind unzutreffend. Das Generalvikariat ist in diesem Sinne unterrichtet worden.“