Verhalten katholischer Jugend gegenüber HJ festgeschrieben
Am 2. Februar 1934 informiert Bezirkspräses Carl Büchler die Kölner Pfarrgeistlichkeit und die katholischen Jugendvertreter über ein Gespräch, dass er mit dem Kölner Polizeipräsidenten Lingens wegen der HJ-Kundgebung geführt hat, die zwei Tage später auf dem Neumarkt stattfinden soll. Büchler schreibt:
„Soeben fand auf Einladung des Herrn Polizeipräsidenten Lingens eine Besprechung statt über das Verhalten der kath. Jugend Kölns am Sonntag 4.2.34 nachmittags, an dem die HJ auf dem Neumarkt und um die südliche Altstadt herum demonstriert. Die Besprechung hatte folgendes Ergebnis:
Herr Polizeipräsident ordnet aus verkehrspolizeiliehen und Sicherheitsgründen an:
Die kath. Jugend tritt von 14 bis 19.30 Uhr im Freien nicht in Erscheinung, also nicht in Kluft und (auch in Zivil) nicht in Gruppen.
Von 14 bis 19.30 Uhr sind sämtliche katholische Jugendheime im Stadtkreis Köln abzuschließen. Die Jugendheime, die besonders gefährdet sind, sind von mir dem Herrn Polizeipräsidenten angegeben.
In Notfällen ist Herr Kriminalkommissar Proell anzurufen (…).
Etwa während der Zeit von 14 bis 19.30 Uhr angesetzte Veranstaltungen der Jugendvereine in Heim oder Kirche fallen aus. Selbstverständlich werden kirchliche Pfarrveranstaltungen nicht berührt.
Die vom einigen Jugendvereinen Kölns für den Abend nach 19.30 Uhr angesetzten lustigen Abende u. dgl. finden statt. Sie stehen unter polizeilichem Schutz. Ich bitte die Veranstalter solcher Abende, deren Ort und Zeit sofort telefonisch Herrn Kriminalkommissar Proell mitzuteilen.
Die junge Kirche Kölns steht und wächst in Treue zu dem, der ums und aller Welt das Heil gebracht hat!
Darum, Treu Heil!“