Da die Rede von Rust auch kirchliche Fragen berührt, gelangt eine Zusammenfassung seiner Rede auch in die Akten des Erzbistums Köln.
Hervorgehoben wird hier, dass Rust in seiner Rede am 7. Juni 1934 den Kompetenzstreit bei der Jugenderziehung berührt, bei der er vier Kräfte am Werk sieht, deren Aufgabenbereiche er klar trennen möchte, um die Kinder vor zu viel Beanspruchung zu bewahren: Schule, HJ, Familie und Kirche. Dazu kündigt er an, der Schule den sechsten Wochentag nehmen zu wollen und der HJ zur Verfügung zu stellen. Dafür sollen die Kinder nicht länger am Sonntag den Organisationen überlassen werden – ein „Marschieren“ werde an dem Tag nicht länger gestattet. Der Tag gehöre stattdessen den Kirchen und Familien.
Neben dem Samstag soll die HJ auch noch Zeit für einen „Heimabend“ erhalten, der auf eine bestimmte Dauer begrenzt werden soll. Hier werde es u.a. eine 20-minütige Rundfunkübertragung für das ganze Reich geben.
Rust kritisiert, dass die Kinder derzeit am Montag durch eine Überbeanspruchung oft in der Schule abgehetzt seien. Er wolle durch seine Maßnahmen eine Schuljugend erhalten, die an fünf Tagen in der Woche ohne Übermüdung dem Unterricht folgen könne.
Viele Eltern würden heute ihre Kinder nicht in die HJ geben, weil die Kinder dort zu stark beansprucht würden. Durch die Neuregelung erhofft sich Rust hier eine „Beruhigung“, die der HJ weiteren Zuwachs bringe. Dabei betont er, dass niemand gezwungen werde, am Samstag mit der HJ zu marschieren.
Weitere Themen seiner Rede sind die Pläne für die Einführung eines einheitlichen Lehrplans, eine Überarbeitung des Lehrstoffs hinsichtlich von nicht als relevant erachteter Themen, der Rasseunterricht, der nach Rust „den ganzen Unterricht durchdringen“ müsse und die Lehrerausbildung. Zu Letzterer führt er u.a. aus, dass die soziale Erziehung des Lehrers nur „durch Marschieren in der Kolonne und das Leben im Lager“ erreicht werden könne. Dazu kündigt er an, die Lehrer während der achtwöchigen Sommerferien für vier Wochen in „Schulungslager“ zur „Überholung in körperlicher, nationalpolitischer und wissenschaftlicher Beziehung“ einziehen zu wollen.
Als Ziel der gesamten Schulerziehung bezeichnet Rust die Erziehung zum „deutschen Sozialisten“, zum „Gemeinschaftsmenschen“. Arbeitsdienst, Wehrsport und Leibesübungen sollen die Jugendlichen zum „Lebenskampf“ fähig machen. Die Jugend müsse zu einem „harten und leistungsfähigen Geschlecht“ erzogen werden.
Weiterhin nimmt Rust u.a. Stellung zum Musikunterricht in den Schulen. Hier sei es „nicht zum Besten bestellt“. Daran trage Kestenberg „eine große Schuld“. Der Auffassung des NSLB, dessen Methode müsse freigegeben werden, erteilt Rust eine Absage. Dies sei nicht möglich. Als eine „Gefahr“ für die musikalische Ausbildung bezeichnet Rust das „viele Drauflossingen in der Hitler-Jugend“.
Kritisch sieht Rust den gesamten Bereich der Lehrerbildung und verbindet ihn mit Vorstellungen von „Blut und Boden“. Noch immer seien drei Viertel der Hochschulen „liberalistisch“. Die Lehrer kämen mit ganz unterschiedlichen Auffassungen an die Schulen. Auch an den Lehrerbildungshochschulen gebe es bei den Lehrerbildnern noch nicht den „richtigen Typ“. Die besten Lehrer kämen nicht aus der Großstadt, wo die Leute „frühreif“ seien, sondern aus dem „unzerstörten Bauerntum“. Daher gehörten die Stätten der zukünftigen Lehrerbildung aufs Land.
Zum Thema der deutschen jüdischen Bevölkerung möchte Rust den Juden die Möglichkeit der Bildung geben – eingeschränkt allerdings mit dem Hinweis, „solange [sie] im Staatsgebiet wohnten“, hier ist offenbar schon an eine diesbezügliche Änderung gedacht. Die Juden sollen eine eigene Schule haben, wenn sie dies wollten.
Schließlich nimmt Rust auch noch Stellung zu den Klosterschulen und betont, dass er das Konkordat nicht gewollt, sondern bekämpft habe. Klosterschulen, die gegen den „neuen Staat“ kämpften, würde er noch am selben Tag schließen. Was im Konkordat festgelegt sei, müsse auch eindeutig gehalten werden. Dazu gehöre auch, dass sich die Kirche als „staatsbejahend“ sehe. Wer Unterricht erteile, sei auch Beauftragter des Staates zur Erziehung von Staatsbürgern.