Anmeldepflicht von Grenz- und Auslandsfahrten von Jugendlichen
Alle Grenz- und Auslandsfahrten von Jugendlichen bis 21 Jahre, gleich ob sie Mitglied in der HJ sind oder nicht, müssen spätestens eine Woche vorher bei der Gebietsführung Mittelrhein, Abteilung Ausland, angemeldet werden.