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Ereignisse
1934
Mai

Anmeldepflicht von Grenz- und Auslandsfahrten von Jugendlichen

Alle Grenz- und Auslandsfahrten von Jugendlichen bis 21 Jahre, gleich ob sie Mitglied in der HJ sind oder nicht, müssen spätestens eine Woche vorher bei der Gebietsführung Mittelrhein, Abteilung Ausland, angemeldet werden.

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