Verlängerung des Landjahres
Im „Kölner Stadtanzeiger“ wird am 21. Dezember 1943 mitgeteilt, dass für alle Landjahrpflichtigen, die „wegen der Kriegsverhältnisse nicht in die Heimat zurückkehren können“, das Landjahr bis zum 20.03.1944 verlängert werde. Die betroffenen Jugendlichen erhalten immerhin vom 12. Dezember 1943 bis zum 8. Januar 1944 Weihnachtsurlaub.