Tätigkeit von LWH-Betreuungsdirektoren
Am 21. Dezember 1943 verschickt der Oberpräsidenten der Rheinprovinz folgenden „Erlass zur Tätigkeit von Betreuungsdirektoren“ (Gen.Nr. 3098):
„Der Herr Sonderbeauftragte für Luftwaffenhelfer in Münster hat seine Befugnisse für die Bildung von Einsatzgruppen an mich übertragen und die weitere Übertragung an die Betreuungslehrer freigestellt. Ich ordne daher an, dass die Betreuungsdirektoren bei dem Einsatz des Jahrgangs 1928 durch die Flakgruppen sich einschalten.
Es ist vorgekommen, dass die eine oder andere Flakgruppe bei der Planung des Einsatzes der Schulen und Klassen den Verbindungslehrer und die Direktoren der in Frage kommenden Schule nicht früh genug beteiligt hat. Der Sonderbeauftragte ist beim Luftgaukommando wiederholt vorstellig geworden und hat darauf hingewiesen, dass bei größeren Planungen (wie sie gemäß Min.Erl. vom 22.1.1942 - E III a 3360 - und vom 2.8.1943 - E III a 1943 - erfolgten) den Schulen und Schulaufsichtsbehörden nicht damit gedient sei, wenn von den Flakgruppen fertige Pläne vorgelegt würden. Vielmehr liege die wichtigste Aufgabe der Betreuungslehrer ja gerade in der Mitarbeit bei der Planung des Einsatzes. Er hat jetzt noch einmal beim Luftgaukommando auf diese Angelegenheit hingewiesen.
Ich ersuche daher die Betreuungsdirektoren, sich sofort mit den Flakgruppen in Verbindung zu setzen. Es ist z.B. widersinnig, wenn eine Bonner Schule bei Köln und eine Kölner Schule bei Bonn eingesetzt ist. Soweit derartige Kommandierungen bei Einstellung des neuen Jahrgangs auch für die alten Jahrgänge rückgängig gemacht werden können, ist dies den Flakgruppen nahezulegen. Die Kommandos sind entsprechend zu überprüfen. (...)
Da in Brühl nur eine Jungenschule ist, so haben sich für die Betreuung der Luftwaffenhelfer durch den Direktor der Jungenschule in Brühl Schwierigkeiten hinsichtlich des Lehrerersatzes ergeben. Ich ernenne daher für Oberstudiendirektor Bartel den Oberstudiendirektor Dr. von Kempen an dem staatl. Dreikönigsgymnasium in Köln zum Betreuungsdirektor für die Flakgruppe Brühl und ermächtige ihn, von Kölner Schulen im Benehmen mit Oberstudiendirektor Dr. Halfmann und nach Anhörung der zuständigen Direktoren Lehrkräfte zur Betreuung der Klassen der Flakgruppe Brühl abzuordnen. Dabei sind auch die Luftwaffenhelfer aus Westfalen zu beschulen. Für sie sind staatliche Kräfte abzustellen. Zum 2.1.44 ist mir zu berichten, dass der Bedarf gedeckt ist.
Die Beschulung der Schüler aus privaten Vorbereitungsanstalten hat vielfach zu Schwierigkeiten für die Schüler und die aufnehmende Klasse geführt. Ich ersuche die Betreuungslehrer bei den Flakgruppen zu erwirken, dass die Schüler priv. Vorbereitungsanstalten nicht geschlossen eingesetzt, vielmehr auf die Klassen der höheren Schulen verteilt werden, sodass eine Luftwaffenhelferklasse nicht mehr als ein bis zwei solcher Schüler enthält. Die Aufnahme als Vollschüler und die Ausstellung irgendwelcher Bescheinigungen bleibt an meine Genehmigung gebunden. Schüler priv. Vorbereitungsanstalten, die in einem Fache wie Latein keinen Unterricht gehabt haben, sind auch nicht als Probeschüler aufzunehmen.“