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Ereignisse
1943
November

Kein Abitur für LWH

Mit dem Erlass: „Keine Anmeldung zur Reifeprüfung von LWH-Schülern der 8. Klassen“ (Gen. 2878) ordnet der Oberpräsident der Rheinprovinz am 20. November 1943 an:

„Bis auf weitere Anordnung bitte ich davon abzusehen, für die Reifeprüfung Meldungen von Schülern der 8. Klasse anzunehmen, die Luftwaffenhelfer sind.

Es sind Zweifel entstanden, ob Schüler, die vom Dienst als Luftwaffenhelfer für den Dienst bei der HJ befreit sind, die Schule verlassen können, ohne dass sie unmittelbar in den RAD oder in die Wehrmacht eintreten. Da diese Schüler nur als Schüler der höheren Schule vom Dienst als Luftwaffenhelfer freigestellt sind, so ist mit ihrem Abgang die Freistellung aufgehoben. Sie sind der Heranziehungsbehörde und der zuständigen Flakgruppe sofort zu melden.

Die Schüler der 8. Klasse, die im HJ-Dienst stehen, legen mit den anderen nichteingesetzten Schülern die Reifeprüfung ab.“

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