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Ereignisse
1943
November

Sonderurlaub für LWH

Am 19. November 1943 teilt der Oberpräsidenten der Rheinprovinz den Inhalt eines Erlasses zum „Sonderurlaub für LWH im überörtlichen Einsatz“ (Gen. 2482) mit:

„Der Herr Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat in seinem Erlass, der in dem Nachtrag zu den Luftwaffenhelfer-Bestimmungen demnächst veröffentlicht werden wird, angeordnet, dass die außerhalb des elterlichen Wohnsitzes eingesetzten Lw.-Helfer (HJ) als Ausgleich für den ihnen nicht gewährten Wochenendurlaub von dem Einsatztruppenteil einen Sonderurlaub von zwei Tagen zuzüglich zweier Reisetage erhalten.

Die Anzahl der im Laufe jeder Woche zu Beurlaubenden wird von dem Einsatztruppenteil nach besonderer Quote bestimmt, der Urlaub wird gleichmäßig über alle Tage der Woche verteilt.

Die vom Truppenteil hiernach beurlaubten Schüler sind für die Dauer des Urlaubs von der Teilnahme am Unterricht befreit, ein entsprechender Vermerk ist in die bei dem Unterricht der Lw.-Helfer geführten Klassenbücher aufzunehmen.“

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