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Ereignisse
1943
November

Neues Reichsjugendgerichtsgesetz

Mit der „Verordnung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Jugendstrafrechts“ vom 6. November 1943 wird das neue Reichsjugendgerichtsgesetz verkündet.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht sieht das neue Gesetz neben der Verhängung von Jugendgefängnisstrafen vor allem die Anwendung von „Zuchtmitteln“ und „Erziehungsmaßregeln“ vor, die eine Wiedereingliederung des Jugendlichen in die „Volksgemeinschaft“ ermöglichen sollen. Dies gilt insbesondere für den Jugendarrest und für die Verhängung von Auflagen, die die Wiedergutmachung des Schadens oder die Lebensweise des Jugendlichen betreffen.

Hitlerjugend und Jugendgerichtshilfe sollen den Richter bei der Einzelfallbeurteilung unterstützen, damit dessen Entscheidungen auf einer möglichst genauen Einschätzung des Persönlichkeitsprofils beruhen.

„Frühreife oder charakterlich abartige jugendliche Schwerverbrecher“ können nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.

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