Sanktionsmöglichkeiten gegen Jugendliche verschärft
Der „Westdeutsche Beobachter“ berichtet am 1. November 1943 über eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten gegen Jugendliche:
„Die zweite Anordnung [des Reicharbeitsministers] betrifft betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen. Hiernach können Jugendliche, die unberechtigt der Arbeit fernbleiben, an Werktagen zur Nacharbeit ausgefallener Arbeitsstunden herangezogen werden. Dass eine solche Maßnahme im Zeichen des totalen Krieges getroffen wird, erscheint durchaus gerechtfertigt. Die wenigen, die glauben, sich über kriegswichtige Notwendigkeiten hinwegsetzen zu können, müssen mit Fug und Recht härter angefasst werden. (...) Elternhaus, Schule und Hitler-Jugend haben gerade im Kriege ein Minderung ihres Einflusses auf die Jugendlichen erfahren. Jeder Krieg hat diese Mängel in Führung und Erziehung zwangsläufig im Gefolge. Umso größer und bedeutsamer wird daher die Aufgabe der Betriebe, die Arbeitsdisziplin der Jugend zu erhalten.“