Zusammenlegung des LWH-Unterrichts
Per Rundschreiben informiert der Kölner LWH-Koordinator OStD Halfmann die Leiter der Jungenschulen am 9. Oktober 1943 über die Zusammenlegung des Luftwaffenhelfer-Unterrichts:
„Die Division und die Flakgruppe sind verschiedentlich bei mir vorstellig geworden und haben auf Zusammenlegung des Unterrichts auf vier Tage gebeten, weil an fünf Tagen der Unterricht aus dienstlichen Gründen nicht durchführbar sei. Ursprünglich sollte die Angelegenheit bis zum 1. November zurückgestellt werden. Auf neuerliche Vorstellungen hin habe ich mich der Triftigkeit der Begründung nicht verschließen können und bitte nunmehr, den Unterricht auf vier Tage zusammenzulegen. Gewünscht wurde die Änderung zum 15. Oktober. Ich habe jedoch erklärt, dass wir uns an diesen Termin nicht streng halten können und schlage vor, den neuen Plan mit Beginn der übernächsten Woche, am Montag, 18.10., in Kraft zu setzen. Über diesen Zeitpunkt besteht Einverständnis zwischen der Division und der Flakgruppe einerseits und mir.
Ich schlage vor, den Montag und den Samstag unterrichtsfrei zu lassen, das erfahrungsgemäß an diesen Tagen besonders starkes Fehlen im Unterricht durch Beurlaubung von Schülern festgestellt wurde. Der Unterricht ist m.E. zweckmäßig so zu legen, dass 3 Stunden auf den Vormittag und 2 Stunden auf den Nachmittag entfallen und zwar mit einer Pause von 1 Stunde, wobei gegebenenfalls eine Verpflegung der Lehrer in der Batterie erfolgen müsste. Eine andere Regelung erscheint mir unmöglich, da bei der Kürze der Tage und den großen Entfernungen die älteren Lehrer rechtzeitig zurückkehren müssen. Eine geschlossene Erteilung von 5 Stunden Unterricht oder auch nur 4 am Vormittag- oder Nachmittag ist im Winter nicht mehr durchführbar. Es muss daher bei dieser Verteilung bleiben.
Gleichzeitig habe ich die Division und die Flakgruppe gebeten, darauf zu achten, dass die Schüler möglichst vollzählig an den Unterrichtsstunden teilnehmen und dass Beurlaubungen außergewöhnlicher Art, die meist auf Wunsch der Schüler erfolgen, nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Betreuungslehrer vorgenommen werden. Der Jahresurlaub sollte eigentlich an Schüler mit schlechten Leistungen grundsätzlich nur während der Ferienzeit erteilt werden, wie dies auch durch einen ministeriellen Erlass ausdrücklich verfügt ist. Ich habe die Flakgruppe gebeten, auch dies den Batteriechefs zur Kenntnis zu bringen und sie gebeten, vor Erteilung von Jahresurlaub die Betreuungslehrer zu hören.
Ein Ausgleich von Lehrkräften für die Beschulung der LWH wird in den nächsten Tagen erfolgen. Sofern Schwierigkeiten bestehen, bitte ich, dieses mir mitzuteilen.“
Am gleichen Tag informiert Halfmann Major Regel von der Flakdivision Riehler Wall und Oberleutnant Eiler von der Flakgruppe Köln-Bocklemünd:
„In der Anlage übersende ich Ihnen eine Abschrift des Rundschreibens, das ich heute an die Leiter der Schulen gerichtet habe, aus denen ihre LwH-Helfer stammen. Obwohl der Ministerialerlass 5 Tage Unterricht vorschreibt, bin ich mit der Zusammenlegung auf 4 Tage einverstanden. Es muss allerdings von den Batteriechefs erwartet werden, dass sie an diesen 4 Tagen die LwH nur in ganz dringenden Fällen zu anderen Dienstleistungen heranziehen, damit eine Vollzähligkeit der Klassen im Unterricht gewährleistet ist. Hiermit steht und fällt der ganze Erfolg des Unterrichts. M.E. ist es auch dringend notwendig, dass bei Beurlaubungen, wie ich in meinem Rundschreiben ausgeführt habe, die Betreuungslehrer gehört werden. Es sind mir Fälle bekannt, in denen 50% der Schüler im Unterricht fehlten und dies nicht nur an einzelnen Tagen.
Ein ganz normaler Übelstand besteht bei den zugeteilten Schülern der Privatschulen, die bei uns nur Probeschüler sind. Sofern diese Jungen nicht innerhalb einer gewissen Zeit den Stand ihrer Klasse erreichen, werden sie entweder in die nächst tiefere Klasse zurückversetzt oder aus dem Schulverband entlassen. Dass gerade diese Schüler zuerst in Jahresurlaub geschickt wurden, ist m.E. unrichtig, da hiermit ihnen die Gelegenheit genommen wird, sich auf den Stand unserer Klassen hinaufzuarbeiten.
Ein zweiter Punkt ist der Unterrichtstag. M.E. kommen Montag und Samstag der Wochenendurlaube wegen nicht in Frage. Auch für die Unterrichtszeiten muss in der dunklen Jahreszeit es bei der Regelung verbleiben, wie ich sie in meinem Rundschreiben vorgeschlagen habe. Ich wäre dankbar, wenn Sie die Batteriechefs entsprechend verständigten. Nach Möglichkeit wird der Unterricht dann so eingerichtet, dass ein Lehrerwechsel in der Mittagspause erfolgt. Wo dies nicht möglich ist, darf ich wohl erwarten, dass, wie vorgeschlagen, für die Verpflegung der Lehrer in angemessener Weise gesorgt wird. Bei gutem Willen werden auch alle diese Fragen in befriedigender und reibungsloser Weise lösen lassen.“