Aufgaben der Verbindungslehrer zu den Flakgruppen
In einem Schreiben vom 21. August 1943 umreißt der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministeriums für den Einsatz von Luftwaffenhelfern die Aufgaben der Verbindungslehrer zu den Flakgruppen:
„Da der Einsatz der Luftwaffenhelfer im Allgemeinen recht kurzfristig erfolgen musste, und da dem Luftgaukommando und dem Sonderbeauftragten bei der Größe des Luftgaues die örtlichen Verhältnisse nicht überall hinreichend bekannt sein konnten, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, dass die Bildung und der Einsatz der Einsatzgruppen von den Flakgruppen und deren nachgeordneten Dienststellen vorgenommen wurde. Dabei war es notwendig, dass die militärischen Dienststellen von Schulleitern, die mit den örtlichen und schulischen Verhältnissen vertraut sind, beraten wurden. Auf Wunsch des Luftgaukommandos sind deshalb bereits vor mehreren Monaten im Einvernehmen mit den Abteilungen für höhere Schulwesen bei den Oberpräsidenten der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen von mir Verbindungslehrer zu den Flakgruppen bestimmt worden. Diese Einrichtung hat sich gut bewährt.
Die Verbindungslehrer haben folgende Aufgaben:
1. Sie beraten die Flakgruppen in allen schulischen Fragen und in Fragen der Betreuung der Luftwaffenhelfer.
2. Sie entscheiden im Auftrage der Schulaufsichtsbehörden über die Bildung der Einsatzgruppen im Einvernehmen mit der zuständigen Flakgruppe. Sie können den Flakgruppen dabei wertvolle Hinweise geben, an welchem Einsatzort die Schulen aus schulischen und verkehrstechnischen Gründen am zweckmäßigsten eingesetzt werden.
3. Falls die Heimatschule bei auswärtigem Einsatz ihrer Schüler ausreichende Lehrkräfte nicht zur Verfügung stellen kann, bemühen sich die Verbindungslehrer um Stellung von Lehrkräften aus nächstgelegenen Schulen (evtl. durch Zusammenlegung von Klassen). Die Verbindungslehrer können den Schulleitern der Schulen anderer Provinzen, die ihre Schüler sehr weit vom Schulort entfernt einsetzen müssen, wertvolle Hilfe leisten.
4. Bei auftretenden örtlichen Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vermitteln sie auf Wunsch der beteiligten Schulen zwischen den Schulleitern und Einheitsführern gegebenenfalls durch Fühlungnahme mit den Flakgruppen.
5. Sie nehmen etwaige Beschwerden der Eltern und Erziehungsberechtigten, soweit diese Beschwerden nicht vom Schulleiter der betreffenden Schule im Einvernehmen mit dem Einheitsführer erledigt werden können, entgegen und tragen sie der Flakgruppe vor.
-----------
Ich bitte die Schulaufsichtsbehörden, die Schulleiter zu ersuchen, dass sie den Eltern der Luftwaffenhelfer nahelegen, etwaige Beschwerden oder Wünsche zunächst beim Betreuungslehrer, Schulleiter oder Verbindungslehrer vorzutragen. Unmittelbare Eingaben an das Luftgaukommando, den Sonderbeauftragten oder gar an den Herrn Reichserziehungsminister oder an den Herrn Reichsmarschall sind unerwünscht und unzweckmäßig, da sie die Erledigung der vorgetragenen Bitte nur verzögern.
-----------
Die Aufgaben der Verbindungslehrer decken sich nicht mit den Aufgaben der Schulleiter der sogenannten Luftwaffenhelferschulen. In einigen größeren Städten der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen, aus denen Schulen oder Schulklassen verlegt worden sind, sind Schulleiter von der Schulaufsichtsbehörde beauftragt worden, den Unterricht für die Luftwaffenhelfer sämtlicher Schulen der Stadt zu organisieren und die Luftwaffenhelfer sämtlicher Schulen der Stadt zu organisieren und die Luftwaffenhelfer, sowie die benötigten Lehrkräfte (aus den verschiedenen Schulen der Stadt) zu einer sogenannten Luftwaffenhelferschule zusammenzufassen. Die Leiter dieser Luftwaffenhelferschulen sind in einigen Fällen zugleich Verbindungslehrer zu den Flakgruppen. Die Tätigkeit der Verbindungslehrer zu den Flakgruppen erstreckt sich jedoch auf einen größeren Bereich, die Aufgaben sind zum Teil anderer Art.“