Zuständigkeit für die Bildung von LWH-Einsatzgruppen
Mit einem Schreiben vom 20. August 1943 des Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministeriums für den Einsatz von Luftwaffenhelfern u.a. an den Kölner Regierungspräsidenten wurde „nach Ziffer III 1 c des Erlasses des Reicherziehungsministers vom 2.8.1943“ die Entscheidung über die Bildung der Einsatzgruppen von LWH auf die Schulaufsichtsbehörden übertragen. Zur Begründung hieß es:
„Wie die Erfahrung gezeigt hat ist es zweckmäßig, dass die Bildung der Einsatzgruppen von den Verbindungslehrern zu den Flakgruppen im Einvernehmen mit den Flakgruppen und den Schulleitern der infrage kommenden Schulen vorgenommen wird. Ich empfehle den Schulaufsichtsbehörden daher, die Bildung der Einsatzgruppen im Allgemeinen auch weiterhin den Verbindungslehrern zu den Flakgruppen zu übertragen.“