Menü
Ereignisse
1943
Juli

Körperliche Beanspruchung von LWH

In einem Rundschreiben u.a. an den Kölner Regierungspräsidenten präzisiert der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministers für den Einsatz der Luftwaffenhelfer am 21. Juli 1943 die Vorgaben des Geheimerlasses zur schulischen Betreuung der LWH vom 16.07.1943:

„Bei Verhandlungen mit den Flakdienststellen bitte ich Sie, sich auf obigen Befehl des Luftgaukommandos zu berufen. Als Höchstmaß für den militärischen Dienst sind in dem Rahmenplan 3 Stunden vorgesehen. Damit soll jedoch nicht gesagt sein, dass der Dienst 3 Stunden dauern muss. Wie ich bereits mitgeteilt habe, kommen zahlreiche Einheiten mit 2 Stunden oder sogar mit 1 Stunde aus (Scheinwerferbatterien, leichte Flak).

Der Luftgauarzt wird veranlassen, dass der militärärztlichen Betreuung der Luftwaffenhelfer größere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Ich bitte, die Betreuungslehrer zu beauftragen, dass sie sich über Erkrankungen der Luftwaffenhelfer Aufzeichnungen machen. Sollten sie die Beobachtung machen, dass Erkrankungen der Luftwaffenhelfer häufiger als bei gleichaltrigen Schülern vorkommen, so bitte ich, mir darüber zu berichten (Zahl, Art, Dauer der Erkrankungen, Ursache - falls feststellbar).“

Baum wird geladen...