Bericht über den LWH-Einsatz
Auf der Grundlage der von den Schulleitern vorgelegten Berichte fasst der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministers beim Oberpräsidenten in Münster, Wagner, die bisherigen Erfahrungen beim LWH-Einsatz am 17. Juni 1943 folgendermaßen zusammen:
„1.) Zahl der eingesetzten Schulen.
Im Luftgau VI sind z.Zt. 193 Schulen eingesetzt, und zwar in Westfalen 67 höhere Schulen und 25 Mittelschulen und in der Rheinprovinz 85 höhere Schulen und 16 Mittelschulen.
2.) Entfernung der Einsatzstellen vom Schulort.
55 Einsatzstellen liegen weniger als ½ Verkehrsstunde vom Schulort entfernt. Wesentlich mehr als 1 Verkehrsstunde vom Schulort entfernt sind in der Provinz Westfalen 13 Schulen und in der Rheinprovinz 14 Schulen eingesetzt. In diesen Fällen wird vom Luftgaukommando eine andere Regelung angestrebt. Ich mache jedoch schon jetzt darauf aufmerksam, dass nach einer mit vom Luftgaukommando vertraulich gemachten Mitteilung voraussichtlich der Grundsatz fallen gelassen wird, dass die Luftwaffenhelfer nur an Einsatzstellen eingesetzt werden sollen die nicht weiter als 1 Verkehrsstunde vom Schulort entfernt liegen.
3.) Unterricht
64 Schulen haben Vormittags-Unterricht (43 Rheinprovinz, 21 Westf.)
58 Schulen haben Nachmittags-Unterricht (17 „ , 41 „ )
30 Schulen haben vor- und nachmittags Unterricht (25 Rheinprovinz, 5 Westf.)
17 Schulen in der Rheinprovinz unterrichten nur an 3 Tagen (je 6 Stunden), 11 Schulen nur an 4 Tagen. Das Luftgaukommando hat seinerseits an die Flakdienststellen am 10.5. einen Befehl herausgegeben, dass der Unterricht auf mindestens 5 Tage verteilt werden soll.
42 Schulen halten den Unterricht im eigenen Schulgebäude ab.
Physik- und Chemieunterricht findet im Allgemeinen in Schulgebäuden statt, in 50 Fällen jedoch nicht.
Arbeitszeit. (Vorbereitung auf den Schulunterricht) ist fast überall mit 1 - 1 ½ Stunden im Dienstplan eingesetzt. Nur wenige Schulen berichten, dass die Arbeitszeit unzureichend, unregelmäßig oder überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Das Luftgaukommando hat zugesagt, weiterhin darauf hinwirken zu wollen, dass eine ausreichende Arbeitszeit verbindlich in den Dienstplan eingesetzt wird, und dass der Physik- und Chemieunterricht in Schulgebäuden stattfindet.
4.) Lehrkräfte.
Die Lehrkräfte reichen zur Zeit aus.
Die Lehrer, die in den Einsatzstellen unterrichten, benutzen in den weitaus meisten Fällen regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel, in wenigen Fällen Fahrräder. In ganz vereinzelten Fällen müssen die Lehrer die Wege zu den Batteriestellen zu Fuß zurücklegen. Auf mehrfache Anregung hin, habe ich den Herrn Minister gebeten, bei den zuständigen Reichsstellen zu beantragen, dass den Lehrern im Bedarfsfalle Fahrradbereifung und wetterfeste Kleidung zugestanden wird. Ich bezweifle jedoch, dass diese Bemühungen von Erfolg sein werden. Das Luftgaukommando ist leider ebenfalls nicht in der Lage, den Lehrern oder Luftwaffenhelfern Fahrradbereifungen zur Verfügung zu stellen, da das nur für Diensträder zulässig ist.
5.) Militärischer Dienst.
Die Luftwaffenhelfer werden durch den militärischen Dienst nicht übermäßig beansprucht. Im Allgemeinen sind durchschnittlich 2 bis 3 Stunden täglich (einschließlich Infanteriedienst, militärischer Unterricht, Putz- und Flickstunde) eingesetzt. Es gibt aber auch Batterien, die mit 1 Stunde auskommen. In einigen wenigen Fällen, in denen der militärische Dienst über ein erträgliches Maß hinausgeht, ist vom Luftgaukommando Abhilfe geschaffen worden.
Wenn also der militärische Dienst als solcher die Leistungsfähigkeit der Luftwaffenhelfer nicht übersteigt, so ist jedoch die Doppelbelastung durch den militärischen Dienst, die häufigen nächtlichen Alarme und den Schulunterricht offenbar so erheblich, dass zahlreiche Schulleiter der Auffassung sind, dass die Jungen dieser Beanspruchung auf die Dauer nicht gewachsen sein werden, besonders wenn die Luftlage sich weiter verschärft, und dass der Unterrichtserfolg unbefriedigend bleiben wird.
Um dieser Gefahr nach Möglichkeit zu begegnen, habe ich dem Luftgaukommando vorgeschlagen, den militärischen Dienst grundsätzlich auf 2 Stunden täglich zu beschränken. Ich bin der Auffassung, - und die Dienstpläne zahlreicher Einsatzstellen bestätigen es, - dass diese Zeit im Allgemeinen ausreicht, wenn die 4 wöchige Ausbildung beendet ist. (Selbstverständlich wird unter Umständen, z.B. nach Großangriffen, der Dienstplan den militärischen Erfordernissen angepasst werden müssen). Das Luftgaukommando hat es jedoch nicht für zweckmäßig gehalten, einen Befehl des Inhaltes herauszugeben, dass der tägliche Dienst auf 2 Stunden zu beschränken ist, weil dadurch die Handlungsfreiheit der Batterieführer zu sehr eingeengt werden würde.
Das Luftgaukommando teilt meine Auffassung, dass den Luftwaffenhelfern, die zum Teil noch in den Entwicklungsjahren stehen, ausreichende Freizeit gewährt werden muss, und zwar nicht nur am Abend nach Dienstschluss, sondern auch in der Mittagszeit. Insbesondere sollen die Luftwaffenhelfer vor dem Schulunterricht, falls er am Nachmittag liegt, eine längere Erholungspause haben; anstrengender Dienst soll unmittelbar vor dem Schulunterricht nicht stattfinden.
Ich bitte, anliegende Vorschläge, die ich beim Luftgaukommando vorgetragen habe, den Verhandlungen mit den Flakgruppen zu Grunde zu legen und zu berichten, wenn bei einzelnen Einsatzstellen der militärische Dienst auf die Dauer ein erträgliches Maß überschreitet. Das Luftgaukommando hat zugesagt, in Einzelfällen für Abhilfe zu sorgen.“