Einsatz der Luftwaffenhelfer festgelegt
Am 22. Januar 1943 ergeht ein Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zum Kriegshilfeeinsatz der Jugend. Darin heißt es:
„Die Schüler der Geburtsjahrgänge 1926 und 1927 in den Klassen 6 und 7 der Höheren Schulen und die Klasse 6 der Mittelschulen (Hauptschulen) werden, sofern sie an ihrem Schulort oder in der näheren Umgebung des Schulortes eingesetzt werden können, vom 15. Februar ab als Luftwaffenhelfer zur Wahrnehmung von Hilfsdiensten im Rahmen der Luftverteidigung herangezogen. Schüler der genannten Geburtsjahrgänge und Klassen, die Heimschüler sind, können auch klassenweise geschlossen an solchen Orten eingesetzt werden, in denen der Bedarf an Luftwaffenhelfern durch örtlichen Einsatz nicht gedeckt werden kann."
Von den Schulaufsichtbehörden werden „Sonderbeauftragte für den Einsatz von Luftwaffenhelfern“ eingesetzt.
Die Heranziehung erfolgt im Rahmen der Notdienstverpflichtung.