Jugendpflegemittel nur noch für HJ
Nach einer Anweisung des Reichsinnenministeriums vom 3. März 1934 dürfen Jugendpflegemittel künftig nur noch der HJ gewährt werden. In der von Buttmann unterzeichneten Anordnung heißt es:
„Nachdem die gesamten Jugendorganisationen im Reiche unter einheitliche Führung gestellt worden sind, bitte ich die in meinem Rundschreiben vom 30. Juli 1923 - III6374 - vorgesehenen Vergünstigungen vom 1. April 1934 ab nur noch den Organisationen der Hitler-Jugend einschließlich der V.D.A.-Jugend und den dem Reichssportführer unmittelbar unterstellten Sportvereinen einzuräumen.“