„Deutscher Gruß“ in Schulen verpflichtend
In einer am 8. Februar 1934 im Sächsischen Verordnungsblatt veröffentlichten Anweisung verpflichtet das Reichsinnenministerium Lehrer und Schüler zur Erweisung des Hitler-Grußes in und außerhalb der Schule. Es heißt dort:
„Der Reichsminister des Innern hat angeordnet:
Lehrer und Schüler erweisen einander innerhalb und außerhalb der Schule den deutschen Gruß (Hitlergruß).
Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vor die stehende Klasse, grüßt als erster durch Erheben des rechten Armes und die Worte ‚Heil Hitler‘; die Klasse erwidert den Gruß durch Erheben des rechten Armes und die Worte ‚Heil Hitler‘.
Der Lehrer beendet die Schulstunde, nachdem sich die Schüler erhoben haben, durch Erheben des rechten Armes und die Worte ‚Heil Hitler‘; die Schüler antworten in gleicher Weise.
Sonst grüßen die Schüler die Mitglieder des Lehrkörpers im Schulbereich nur durch Erheben des rechten Armes in angemessener Haltung. Wo bisher der katholische Religionsunterricht mit dem Wechselspruch ‚Gelobt sei Jesus Christus‘ ‚In Ewigkeit Amen‘ begonnen und beendet wurde, ist der deutsche Gruß zu Beginn der Stunde vor, am Ende der Stunde nach dem Wechselspruch zu erweisen.
Den nichtarischen Schülern ist es freigestellt, ob sie den deutschen Gruß erweisen oder nicht. Zu Beginn der Schule und nach allen Ferien hat eine Flaggenehrung vor der gesamten Schülerschaft durch Hissen bzw. Niederholen der Reichsfahnen unter dem Singen einer Strophe des Deutschland- und des Horst-Wessel-Liedes stattzufinden.
Nach dieser Anordnung haben die Schulen zu verfahren.“