HJ fordert vorschriftsmäßige Uniform
Im April 1934 bestehen im Gebiet 11 Mittelrhein offenbar immer noch Kenntnislücken, was die vorschriftsmäßige HJ-Uniform betrifft. Deshalb veröffentlicht der Westdeutsche Beobachter in der HJ-Beilage "Rheinische Hitlerjugend" am 17. April 1934 eine Zusammenfassung der wichtigsten Bekleidungsvorschriften und Angaben zu Veröffentlichungen der Reichsjugendführung zur Bekleidungsordnung.
Gebietsführer Wallwey weist zudem darauf hin, dass es in Köln verschiedene Geschäfte gibt, die falsche Bekleidungs- und Ausrüstungsteile verkaufen. Er ordnet daher an, dass die HJ-Dienststellen von der Bannführung an auf Antrag und nach Vorlegung der vorschriftsmäßigen Ausrüstungen den Geschäften Bescheinigungen ausstellen, aus denen hervorgeht, dass diese Geschäfte die vorschriftsmäßige Ausrüstung verkaufen. In Köln stellt die Gebietsführung derartige Bescheinigungen aus.