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Ereignisse
1934
August

HJ in Rheydt beschuldigt katholischen Jungmann unberechtigt des Übertretens des Uniformverbots

In Rheydt wird ein Mitglied des Katholischen Jungmännervereins am 16. August 1934 von der HJ auf dem Fahrrad angehalten und aufgefordert, die schwarze Kletterweste auszuziehen, da es sich dabei angeblich um die verbotene Kluft der Sturmschar handle. Der Junge weigert sich und wird daraufhin gezwungen, zur Polizeiwache in Giesenkirchen zu gehen. Dort zieht der Junge die Weste dann auf Insistieren der HJ aus und erhält sie erst am nächsten Tag zurück.

Der Kaplan von Rheydt, Eschweiler, beschwert sich daraufhin in einem Schreiben vom 20. August 1934 beim Polizeipräsidenten in Mönchengladbach über den Vorfall, nicht zuletzt, da der Junge keineswegs Sturmscharkluft angehabt habe. Zudem wundere er sich, dass wenige Tage nach der großen Kölner Rede von Reichsinnenminister Dr. Frick ein solcher Vorfall habe stattfinden können. Schließlich habe Frick den Wunsch geäußert, „dass bald die unerquicklichen Streitigkeiten, insbesondere bezüglich der katholischen Jugendorganisationen ein für alle Mal begraben werden“. Die HJ habe überdies kein Recht, katholische Jungen anzuhalten oder zu zwingen, mit zur Wache zu kommen. Sie dürfe lediglich bei der Polizei Meldung machen oder diese herbeirufen. Unverständlich sei auch die Reaktion des Wachtmeisters, der doch darüber Bescheid wissen müsse, was verbotene Kluft sei. Er hätte sich andernfalls einfach beim Giesenkirchener Jugendpräses Kaplan Cujé erkundigen können. Er hoffe nun, dass der Herr Polizeipräsident seine Beamten anweisen werde, Mitglieder konfessioneller Vereine vor Belästigungen seitens der HJ zu schützen.

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