Pfarrfest in Oberzier verboten
In Oberzier verbietet der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde im April 1934 ein für den 15. April 1934 geplantes Pfarrfest mit der Begründung, dass die Jungfrauenkongregation die Veranstalterin sei. Nach einer Anordnung der Staatspolizeistelle Aachen vom 20. Januar 1934 sei es Angehörigen der konfessionellen Jugendorganisationen verboten, in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Über das Verbot entsteht in der Bevölkerung, so Pfarrer Vaßen in einem Bericht an das Bischöfliche Generalvikariat vom 25. April 1934, eine „furchtbare Verbitterung und Erregung“.
Vaßen setzt sich daher gegenüber dem Bürgermeister dafür ein, dass das Fest dennoch stattfinden kann und verweist in einem Schreiben vom 15. April 1934 darauf, dass die Jungmädchen bei den geplanten Gesang- und Theateraufführungen lediglich die ausführenden Rollen haben sollen, längst nicht alle der Ausführenden seien Mitglied der Jungfrauenkongregation.
Gestattet wird schließlich jedoch nur eine Aufführung vor den Mitgliedern der Kongregation und deren Angehörigen. Dies sei jedoch, so Vaßen, „kein vollwertiger Ersatz für ein öffentliches Pfarrfest“ und der Fall mithin eine „Einschränkung von kirchlicher Bewegungsfreiheit“.