Präses in Kerpen verweigert Jugendführer des Deutschen Reiches den Gehorsam
Ein Bericht der Gebietsführung Mittelrhein vom 3. Februar 1934 wirft dem Präses von Kerpen, Kaplan Weyer, vor, am 29. Januar 1934 erklärt zu haben, sich nicht an den Verordnungen des Reichsjugendführers zu stören,"erst recht nicht, wenn angeordnet würde, dass HJ-Führer die Kontrolle über die Ausführung von Verboten gegen die katholische Jugend auszuüben hätten".
Die HJ sieht hier einen klaren Verstoß gegen Gesetze, da die katholische Jugend dem Jugendführer des Deutschen Reiches unterstellt worden sei.
Hinzu komme, dass die Mitglieder des katholischen Jungmännervereins in Kerpen trotz des Erlasses des Regierungspräsidenten für den Regierungsbezirk Aachen vom 20. Januar 1934 Geräteturnen und andere Übungen abhalte. Kaplan Weyer sei der Ansicht, dass er so viele Jugendkraft-Stunden abhalten dürfe, wie er wolle.