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Ereignisse
1934
Februar

Landhelfer in HJ eingegliedert

Im Februar 1934 schließen der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung und der Jugendführer des Deutschen Reiches ein Abkommen, dem zufolge die Landhelfer und -helferinnen in die HJ eingegliedert werden, sofern sie im Alter von HJ und BDM sind.

Betroffen sind etwa 200.000 ursprünglich städtische Jugendlichen, die durch die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung auf Arbeitsstellen auf dem Land vermittelt worden sind. Durch die Eingliederung sollen sie zum einen stärker an die Jugendlichen auf dem Dorf, für die die HJ ebenfalls die einzige verbleibende Jugendorganisation ist, angebunden werden, und zum anderen soll dadurch ihre "politisch-weltanschauliche Erziehung" sichergestellt werden.

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