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Ereignisse
1934
Februar

Ausnahmegenehmigung: Katholische Jugend Kölns darf in Uniform zu Begräbnis

Anlässlich der Beerdigung eines Mitglieds einer katholischen Jugendgruppe hebt der Kölner Polizeipräsident Lingens für den 23. Februar 1934 das Uniformverbot der katholischen Jugendverbände auf. Gebietsführer Wallwey nutzt diese Gelegenheit, um im Westdeutschen Beobachter sein (angebliches) Verständnis für diese Ehrerweisung des Toten zu äußern und gleichzeitig gegen die Führer der katholischen Jugend zu polemisieren. Die katholischen Jungen seien mit dem Herzen bei der HJ . Nur die Führer würden gegen die HJ gehässig vorgehen, da sie um ihren persönlichen Einfluss und ihre Stellung fürchteten. "Fort mit allen Jugendverbänden! Die deutsche Jugend gehört ausnahmslos zur Jugend Adolf Hitlers, zur Hitler-Jugend!"

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