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Ereignisse
1934
April

Die Gestapo Oldenburg berichtet

Katholische Organisationen

„In Delmenhorst ist am 24. 3. 1934 der katholische Jungmännerverein mit sämtlichen Unterorganisationen aufgelöst und verboten worden, weil sich in den letzten Wochen zwischen katholischer Jungschar und der Hitlerjugend ein sehr gespanntes Verhältnis entwickelt hatte, das teilweise zu Übergriffen seitens der Jungscharmitglieder führte.

Kurz nach dem obigen Verbot wurde den Angehörigen der konfessionellen Jugendverbände bis auf weiteres folgendes untersagt:

1.) Jedes geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit.
2.) Das öffentliche Tragen von Bundestracht oder Kleidungsstücken oder Abzeichen, die sie als Angehörige der konfessionellen Jugendorganisationen kenntlich machen. Darunter fällt auch die Verdeckung von Kleidungsstücken, Abzeichen usw. durch zivile Kleidungsstücke, sowie jede einheitliche Bekleidung, die als Ersatz anzusehen ist.
3.) Das Mitführen oder Zeigen von Wimpeln und Fahnen in der Öffentlichkeit.
4.) Der öffentliche Vertrieb oder das öffentliche Verteilen von Presseerzeugnissen konfessioneller Jugendverbände (Zeitungen, Zeitschriften, Flugblätter).
5.) Jede sportliche oder volkssportliche Betätigung innerhalb der konfessionellen Jugendverbände.“

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