Staatspolizeistelle Aachen erlässt Uniformverbot für konfessionelle Jugendorganisationen
Die Staatspolizeistelle Aachen erlässt im Januar 1934 ein Uniformverbot für die konfessionellen Jugendorganisationen Aachens und untersagt ihnen öffentliche Kundgebungen und sportliche Betätigungen. Als Ursache werden "verschiedene Zusammenstöße zwischen den konfessionellen Jugendorganisationen ... und der Hitlerjugend" angegeben.
Ohne die Ursachen und die Auslöser dieser "Zusammenstöße" zu berücksichtigen, wird nun, angeblich im "Interesse der öffentlichen Ordnung", folgenden Verbänden die Betätigung mit Ausnahme der rein religiösen Arbeit verboten: Jungmännerverband, Jungschar, Sturmschar, St. Georgs-Pfadfinder, Werkjugend, Neudeutschland.