Der Amtsbürgermeister berichtet aus Erwitte
Im Juli 1934 berichtet der Amtsbürgermeister dem Landrat über die Bedrohung eines örtlichen katholischen Geistlichen und deren mögliche Folgen:
„Ich habe bereits am 19. ds. Mts. berichtet, dass dem Vikar Polle in Erwitte ein anonymer Brief zugegangen ist, in welchem er mit Erschießen bedroht wird, wenn er es wagen sollte, noch einmal im Hochamt zu predigen. Die Ermittlung des anonymen Briefschreibers ist der Ortspolizeibehörde dadurch sehr erschwert worden, dass der Vikar Polle erst nach 2 Tagen unter Überreichung des Briefes Anzeige erstattet und dass er veranlasst hat, dass der Inhalt des Briefes, bevor er der Polizeiverwaltung bekannt geworden war, überall verbreitet wurde. So ist er U.a. im Jungmännerverein, in der Jungfrauenkongregation und im Kindergarten verlesen worden. Das Vorstandsmitglied des Jungmännervereins, Oberprimaner Hilwerling, hat den Inhalt des Briefes, von dem er eine Anzahl von Abschriften gefertigt hatte, sogar in Lippstadt unter seinen Mitschülern verbreitet. Besonders scharf zu verurteilen ist das Vorgehen der Volksschullehrerin Schulte, die den Brief geflissentlich und sicherlich in der bösen Absicht verbreitet hat, die Hitler-Jugend für den Brief verantwortlich zu machen und sie in den Augen der Bevölkerung im Ansehen herabzusetzen. Dieses Vorkommnis und auch andere Vorkommnisse im Verhalten der Lehrerin Schulte sind geeignet, im Interesse der Sache ihre baldige Versetzung in ein anderes Amt beschleunigt durchzuführen. (…) Die Stimmung der Bevölkerung zu dem anonymen Briefe konnte bis heute noch nicht ermittelt werden. Es ist aber anzunehmen, dass ein großer Teil der Bevölkerung sich auf Seiten des Vikars und damit der Kirche stellen wird. Diese Annahme ist schon dadurch berechtigt, weil die Versammlungen des Jungmännervereins in den letzten Monaten einen immer besseren Besuch aufzuweisen haben. Die Landbevölkerung ist durchweg streng gläubig und lässt sich in diesem Punkte zu leicht gefangen nehmen. Endgültiger Wandel wird m.E. hier nur dann geschaffen, wenn durch die Ausführungsbestimmungen zum Reichskonkordat der Aufgabenkreis der Kirche noch genauer umschrieben wird.“