Gestapo ordnet Überprüfung der Lehrerschaft an
Am 31. Mai 1934 teilt die Staatspolizeistelle Dortmund den Landräten sowie den Ortspolizeibehörden der kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Arnsberg in einem geheimen Rundschreiben Folgendes mit:
„Die H.J. hat vor allem in katholischen Gegenden mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Wichtig ist in dieser Hinsicht die Haltung der Lehrerschaft. Um in die Entwicklung der H.J. fördernd eingreifen zu können, ordne ich folgendes an:
Die Behörden stellen sofort durch sorgfältige Ermittlungen fest, in welchen katholischen Schulen nicht mindestens 50% der Kinder in der H.J. oder dem B.d.M. sind, sowie, wie hoch in diesem Falle der Prozentsatz der Angehörigen dieser Organisationen ist. Zu den Gründen des Missstandes sind die Lehrer - in Orten mit mehrklassigen Schulen die Schulleiter - zu hören. Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass es sich nicht um Ermittlungen handelt, die sich gegen die Lehrer richten, sondern um statistische Feststellungen. Die Vernehmungen sind von besonders geschickten Beamten durchzuführen, die sich nicht über die wahren Gründe täuschen lassen. Die Einreichung schriftlicher Erklärungen der Lehrer ist unzulässig. Alle Vernehmungen sind den Berichten beizufügen.
Ich ersuche, gleichzeitig mit P.O. und H.J. vertrauliche Fühlung aufzunehmen und über die politische Vergangenheit und heutige Haltung aller Lehrer der in Frage kommenden Anstalten Erkundigungen einzuziehen. Gleichzeitig ist darauf einzugehen, wie der katholische Pfarrer des betreffenden Bezirks sich zur Bewegung verhält.
Die Ermittlungen werden in kleinen Orten schneller als in den Klein- und Großstädten des Bezirks durchgeführt sein. Ich ersuche deshalb, die abgeschlossenen Aktionen über die einzelnen Schulen laufend einzureichen - auch wenn die Feststellungen über eine andere Anstalt des Bezirks noch nicht abgeschlossen sind.“
Als letzter Termin für die entsprechende Berichterstattung ist der 1. Juli 1934 festgelegt. Am 11. Juni 1934 wurde das Rundscheiben dahingehend präzisiert, dass es ausschließlich auf Volksschulen Anwendung finden solle, da die Verhältnisse an den höheren Schulen bereits „durch laufende eingehende Untersuchungen“ des Oberpräsidiums bekannt seien.
Am 3. Juli 1934 fordert der Landrat daraufhin die Verwaltungsleiter des Kreises unter dem Betreff „Förderung der Hitlerjugend“ zu entsprechender Berichterstattung auf.