Mai 1934: Der Bürgermeister berichtet aus Lippstadt
Ende Mai 1934 kann der Lippstädter Bürgermeister endlich Vollzug melden: „Gemäß den Anweisungen der Staatspolizeistelle habe ich im Berichtsmonat den beiden hiesigen DJK-Vereinen jede sportliche Betätigung untersagt. Die städtischen Sportplätze und Turnhallen sind ihnen entzogen worden. Trotzdem ist ein Übertritt dieser Mitglieder zu anderen Sportorganisationen oder zur HJ noch nicht wahrnehmbar“. Einer der „tatkräftigsten Förderer der DJK“ sei Vikar Stockmann aus Lippstadt, der die früheren Mitglieder weiterhin ermahne, „Übertritte zu anderen Organisationen zu unterlassen“, sondern stattdessen zunächst „Anweisungen der Zentralstelle“ abzuwarten.
Einen Monat später berichtet der Bürgermeister, dass die bisherigen DJK-Mitglieder zur Ausübung ihres Sports auf auswärtige Sportplätze ausweichen und sich weiterhin beharrlich weigern würden, der HJ beizutreten.
Vorausgegangen war dem Verbot ein Schreiben, dass der Bürgermeister am 7. Mai 1934 an die Vertreter der beiden Lippstädter DJK-Vereine. Darin heißt es: „Ich nehme Bezug auf die vor einigen Wochen wegen Auflösung der DJK-Abteilungen mit Ihnen geführten Verhandlungen. Da die Verhandlungen wegen Auslegung der Reichskonkordatsbestimmungen bisher nicht zum Abschluss gekommen sind, ersuche ich um gefl. Mitteilung, ob und wann ich mit der Selbstauflösung Ihrer Abteilung rechnen kann. Sollten Sie sich zu einer solchen nicht entschließen, muss ich erwägen, von den mir zustehendem Rechte, Ihnen die städtischen Turnhallen bezw. Sportplätze zu entziehen, Gebrauch zu machen. Ich mache Sie aber nochmals darauf aufmerksam, dass Sie durch eine Selbstauflösung nach außen hin nur gewinnen können. Würde man daraus doch schließen können, dass Sie gewillt sind, an dem großen Einigungswerke der deutschen Jugend mitzuarbeiten. Für konfessionell gebundene Sportvereine besteht meines Erachtens kein Raum mehr. Die hiesigen evangelischen Sportvereine haben sich schon vor längerer Zeit aufgelöst.“
Als auf dieses Schreiben offenbar keinerlei Reaktion erfolgt, entzieht der Bürgermeister den DJK-Vereinen am 14. Mai 1934 die Nutzungsberechtigung für städtische Sportstätten.